Online-Glücksspielanbieter in Gibraltar zu mehr als 92.000 Euro Schadenersatz verurteilt!

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Aufgrund der fehlenden Konzession für Online-Sportwetten muss ein Unternehmen die Verluste eines Spielers vollständig ersetzen.

Ein Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 2. September 2022, Az.: 37 O 317/20) ergänzt die Reihe der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Glücksspielskandal. Das Gericht hat ein Unternehmen mit Sitz in Gibraltar, das im Internet Glücksspiele anbietet, dazu verurteilt, an den Kläger 92.767 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2021 zu zahlen. Der Kläger nahm im Zeitraum vom 13. August 2017 bis zum 31. Dezember 2019 über die deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an mehreren Online-Sportwetten teil. Insgesamt zahlte der geschädigte Verbraucher in diesem Zeitraum 97.767 Euro ein, wovon ihm in diesem Zeitraum insgesamt 5.000 Euro ausgezahlt wurden. Der Verlust des Klägers belief sich daher auf insgesamt 92.767 Euro. Die Beklagte verfügte in dem maßgeblichen Zeitraum nicht über eine Konzession in Nordrhein-Westfalen, die ihr das Anbieten von Online-Sportwagen erlaubt hätte.

„Das Gericht folgt der allgemeinen Ansicht, dass die Leistungen des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt sind. Der Rahmenvertrag und die einzelnen Glücksspielverträge sind gemäß § 134 BGB nichtig, weil sie gegen § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, der das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verbietet“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Sportwettenanbieter spezialisiert.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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Er sagt weiter: „Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat.“

Die Beklagte trug vor, dass die Beträge jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zurückgefordert werden könnten, da andernfalls widersprüchliches Verhalten belohnt und im Ergebnis risikofreies Spielen zugelassen würde. Das hat das Gericht nicht bestätigt. Wäre die Rückforderung im Falle gesetzwidriger Online-Glücksspiele ausgeschlossen, würde der Verbleib der Zahlungen bei den Betreibern der Wetten deren gesetzwidrigem Handeln Vorschub leisten und die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel behindert werden, heißt es im Urteil. Deshalb sei die Rückforderung auch nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil das Internetverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag Spieler gerade vor besonders suchtfördernden und ruinösen Arten des Glücksspiels schützen sollen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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