Online-Glücksspielanbieter Tipico entschädigt Spieler

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Verbraucher erhält einen großen Teil seiner an Tipico gezahlten Wetteinsätze nach Klage zurück.

In Deutschland sind Onlineglücksspiele, mit Ausnahme von Lotto und Sportwetten, verboten. Darum sitzen die großen Anbieter von Onlinekasinos auch im Ausland, wie z. B. auf Gibraltar. Das ändert aber nichts daran, dass die mit diesen Onlinekasinos geschlossenen Spielverträge nach unserer Auffassung wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz nichtig sind (§ 134 BGB).

Wir haben mit Tipico, wohl den Marktführer für Onlinewetten, für einen unserer Mandanten vor dem Landgericht München verklagt. Problematisch war hier, dass unser Mandant nur das Sportwettangebot von Tipico genutzt hat, welches in Deutschland legal sein kann.

Hinzu kam aber eine Sondersituation: Unser Mandant hat sein Konto selbst gesperrt, um vom Glücksspiel loszukommen. Nach einigen Monaten bekam er von Tipico aber wieder Werbung und ein € 300,00 Guthaben für die Fußballweltmeisterschaft. Diese Lockangebot von Tipico hatte den gewünschten Erfolg: Unser Mandant spielte wieder und verspielte einen weiteren fünfstelligen Betrag.

Das Landgericht München folgte unserer Ansicht, dass es rechtlich problematisch ist, wenn ein Spieler, der sich selbst gesperrt hatte, mit Werbung wieder zum Spielen verleitet wird.

Wir konnten dann für unseren Mandanten einen guten Vergleich aushandeln: Er bekommt von Tipico die Spieleinsätze wieder, die er seit der Weltmeisterschaft verloren hat und verzichtet auf weitere Ansprüche aus der Zeit vor der Abmeldung seines Nutzerkontos.

Kommt Ihnen dieser Ablauf bekannt vor?

Haben auch Sie versucht, von Tipico oder einem anderen Anbieter loszukommen und wurden durch Werbung und Bonusguthaben wieder zum Spielen verleitet? Dann sollten Sie Ihren Fall von einem auf diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 



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