Opel im Abgasskandal vom OLG Dresden zu Schadenersatz verurteilt

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Dresden Opel zu Schadenersatz verurteilt. Das OLG entschied mit Urteil vom 28. August 2023, dass der Käufer eines Opel Zafira Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens habe (Az.: 5a U 562/23). Damit folgte es der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs.

Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss dem Autohersteller somit nicht mehr nachgewiesen werden. Der BGH hat die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche damit erheblich gesenkt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Allerdings besteht bei Fahrlässigkeit nicht der Anspruch aus Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss. Das Fahrzeug kann der Kläger dann behalten.

Opel Zafira mit Thermofenster

In dem vorliegenden Fall sah das OLG Dresden eben diese Fahrlässigkeit gegeben und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Dieser hatte 2013 einen Opel Zafira 2.0 Liter mit dem Motor des Typs A 20 und der Abgasnorm Euro 5 gebraucht gekauft. Bei der Abgasreinigung kommt ein sog. Thermofenster zum Einsatz, d.h. die Abgasreinigung arbeitet nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig und wird bei niedrigeren oder höheren Temperaturen reduziert. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts lag für den Opel Zafira des Klägers nicht vor. Er machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Dabei führte er aus, dass durch das Thermofester die Abgasrückführung schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde. Angesichts der durchschnittlichen Temperaturen in Europa erfolge die Abgasreinigung einen großen Teil des Jahres nur eingeschränkt.

Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit

Während die Klage in erster Instanz noch gescheitert war, sprach das OLG Dresden dem Kläger im Berufungsverfahren Schadenersatz zu. Er habe zwar keinen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, denn es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Opel sich sittenwidrig verhalten habe. Allerdings habe der Autohersteller fahrlässig gehandelt und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht.

Der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt. Opel habe zwar erwidert, dass die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 17 Grad nicht abrupt abgeschaltet, sondern schrittweise reduziert und erst bei minus 10 Grad deaktiviert werde. Damit sei aber auch die eingeschränkte Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen, wie sie im Gebiet der EU herrschen, offenkundig, so das OLG Dresden. Nach der Rechtsprechung des BGH sei somit von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.

Opel kann sich nicht auf unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen

Opel habe die Zulässigkeit dieser Abschalteinrichtung nicht dargelegt. Auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum könne sich der Autohersteller ebenfalls nicht berufen, führte das Gericht aus. Vielmehr habe Opel zumindest fahrlässig eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und müsse daher Schadenersatz leisten, entschied das OLG Dresden.

„Durch die Rechtsprechung des BGH lassen sich nun Schadenersatzansprüche vor allem bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster besser durchsetzen. Bei anderen unzulässigen Abschalteinrichtungen können aber nach wie vor Ansprüche auf den sog. großen Schadenersatz, also auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Schwering.


Kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten


Schwering Rechtsanwälte bietet von Abgasskandal betroffenen Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an unter https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/kontakt#kostenlose-beratung




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema