Opferhilfe - Wie komme ich als Opfer zu meinem Recht ?

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Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte des Opfers gestärkt.

Der 2. Strafsenat hat im Beschluss vom 15. September 2010 (2 StR 349/10) auf die Revision des Angeklagten nur eine Korrektur des Schuldspruchs vorgenommen und im Übrigen die Revision als unbegründet verworfen. Das Landgericht Mainz hatte den Angeklagten zuvor erstinstanzlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Er hatte ein siebenjähriges Mädchen mit äußerster Brutalität im Genitalbereich verletzt und gewaltsam den ungeschützten Analverkehr mit dem Kind vollzogen. Die Geschädigte erlitt durch die Tat massive Verletzungen und wurde von dem Angeklagten mit Hepatitis C infiziert. Psychisch leidet das Kind trotz einer fast dreimonatigen stationären Traumatherapie noch immer stark an den Folgen der Tat.

Opfer einer schweren Straftat oder deren Angehörige sollten sich grundsätzlich frühzeitig über ihre Rechte informieren. Rechtliche Informationen im Zusammenhang hierzu erteilen Rechtsanwälte, die im Opferrecht spezialisiert sind. Die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" bietet zusätzliche Hilfen an: Von der persönlichen Betreuung nach der Straftat über Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, Erholungsprogramme, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Rechtsschutz, einem Beratungsscheck für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung bei Belastungen in Folge einer Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.


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