OVG Münster entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil, Aktenzeichen 20 A 2384/20, bezüglich den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ein Urteil gefällt, welches in der ganzen Bundesrepublik als Richtschnur für Verwaltung und Gerichte gelten dürfte.

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, welches seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. 

Im konkreten Fall hatte ein Jäger den Schlüssel in einem Tresor mit Zahlenkombination aufbewahrt. Dieser Tresor entsprach aber nicht den Anforderungen zur Aufbewahrung von Waffen, so das Gericht.

Für die Praxis bedeutet das, dass ein Waffentresor, wie häufig verwendet, der Kategorie A mit abschließbaren Innenfach der Kategorie B in einem Behältnis gesichert werden muss, welches ebenfalls der Kategorie A und für eventuell gelagerte Kurzwaffen der Kategorie B entsprechen muss. Das gilt natürlich auch dann, wenn diese Schlüssel ihrerseits in einem Tresor gelagert werden.

Hier ergibt sich für die Zukunft schon der nächste Unsicherheitsfaktor. Darf nun ein Schlüsseltresor der Kategorie A mit B Innenfach zu Schlüsselaufbewahrung verwendet werden? Für solche Schlüsseltresore, welche Bestandsschutz (vor dem 6. Juli 2017 im Eigentum des Waffeneigentümers) haben – wohl ja. Bei A Schränken mit B Innenfach für die Schlüsselaufbewahrung, für welche kein Bestandsschutz gilt, da man ihn erst nach dem 6. Juli 2017 erworben, geschenkt bekommen oder geerbt hat ist dies fraglich und von der Verwendung muss aus anwaltlicher Sicht abgeraten werden.

Nun besteht auch die Möglichkeit A- Schränke mit B-Innenfach von Schlüssel auf Zahlenkombination umzustellen. Hier besteht nun aber die Gefahr, dass dies als bauliche Veränderung des Schrankes mit Bestandsschutz angesehen werden könnte, welche den Bestandsschutz aufheben könnte. Hier gilt der alte Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“



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