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Paket-Betrug: Wie gehen Täter vor?

  • 3 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
  • Paketbetrüger bestellen Ware unter einem falschen Namen und der dazugehörigen Adresse, fangen die Sendung ab und das Opfer erhält die Rechnung.
  • Paket-Betrug ist eine kriminelle Handlung Dritter, der Missbrauch von personenbezogenen Daten.
  • Für Nachbarn und Betroffene gibt es Möglichkeiten, Paket-Betrug zu durchschauen oder sich dagegen zu wehren.

Morgen ist Black Friday, die Festtage rücken näher – der Online-Handel boomt und die Paketberge wachsen. Die Saison startet in der Paketbranche Anfang November und dauert bis zum 31. Dezember. Während der Zeit gehen mehr Bestellungen ein als in den vorhergehenden Monaten. Für Paketdienstleister bedeutet das: Hochsaison.

Für Betrug aber auch. Sie bestellen online Ware unter dem Namen und der Adresse ihrer Opfer, in deren Briefkasten dann die Rechnung landet: Das ist das Vorgehen von Paketbetrügern. Die Masche grassiert vor allem in der Vorweihnachtszeit, wo besonders oft und viel bestellt wird. Worauf sollten Sie achten?

Die Maschen der Paketbetrüger

Es braucht nur den Namen und die dazugehörige Adresse, über die Paketbetrüger bestellen und mit denen sie die Ware dann abfangen können. Deshalb kann jeder Opfer werden. Die Rechnung und alle folgenden Mahnungen durch ein Inkassobüro landen freilich in ihrem Briefkasten, auch wenn es sich bei der Bestellung um eine kriminelle Handlung Dritter handelt, nämlich den Missbrauch von personenbezogenen Daten.

Paketbetrügern ist es ein Leichtes, den Sendungsverlauf über die mitgeteilte Sendungsnummer zu beobachten. So können Sie ganz genau verfolgen, ob das Paket bei einem Nachbarn oder in einer Paketannahmestelle abgegeben wird.

Auch Paketshops stellen keine Hürde für Paketbetrüger dar. Mit der elektronischen Sendungsverfolgung können sie Pakete an Annahmestellen weiterleiten, ohne dass ein Zustellversuch an der Empfängeradresse erfolgt. Mit gefälschten Ausweispapieren holen sie das Paket dann im Paketshop ab, in Einzelfällen werden Pakete auch lediglich gegen die Vorlage der elektronischen Versandbestätigung ausgehändigt.

Vorsicht bei der Annahme von Paketen!

Der Paketbote klingelt, der Empfänger ist nicht zu Hause, das Paket landet beim Nachbarn. Die Nachbarschaftshilfe ist es, die sich Betrüger zunutze machen. Sie klingeln beim Nachbarn und versuchen unter allerlei Vorwänden, an das Paket zu kommen, beispielsweise, indem sie sich als Freund oder Verwandter des Empfängers ausgeben. Gerade in Großstädten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich Nachbarn in Mehrfamilienhäusern nicht kennen, also anonym sind, und das Paket unbedarft dem Betrüger aushändigen.

Im eigenen Interesse sollten Sie sich deshalb absichern, wenn Sie Pakete für fremde Nachbarn entgegennehmen:

  • Lassen Sie sich die Abholkarte und den Ausweis des Abholers zeigen und gleichen Sie diese ab. Aber Vorsicht: Auch diese können gefälscht sein!
  • Merken Sie sich daher das Aussehen der Person.
  • Behalten Sie die Abholkarte als Nachweis und verweigern Sie ansonsten die Herausgabe des Pakets.

Wer ein Paket an einen Betrüger herausgibt, macht sich im Übrigen nicht strafbar. Auch Schadensersatzforderungen gegen Sie sind ausgeschlossen. Ausnahme: Der Nachbar hat Sie ausdrücklich damit beauftragt, für ihn Pakete anzunehmen. Dann kommt es aber immer noch auf den Einzelfall, also das genaue Verschulden an.

Tipps für Betroffene

Es ist passiert: Sie haben eine Rechnung oder Mahnung für Ware erhalten, die Sie nie bestellt und erhalten haben. Die Zahlungsaufforderung verschwindet nicht einfach so, Inkassobüros sind gegen unredliche Vertragspartner gefeit – trotzdem ist jetzt wichtig, durchzuatmen und ruhig zu bleiben.

  • Bezahlen Sie keinesfalls Ware, die Sie nicht selbst gekauft haben. Legen Sie stattdessen schriftlich Widerspruch beim Händler ein. Die Beweispflicht liegt im Betrugsfall beim Unternehmen, das nicht beweisen kann, dass Sie die Ware selbst bestellt haben.
  • Überprüfen Sie, ob „nur“ Ihr Name und Ihre Adresse missbraucht wurden, oder ob auch Kontodaten, Passwörter oder sonstige vertrauliche Daten gestohlen wurden. Benachrichtigen Sie gegebenenfalls Ihre Bank und ändern Sie Passwörter ab.
  • Erstatten Sie Strafanzeige, damit gegen den oder die Paketbetrüger ermittelt wird.

Handelt es sich um einen umfangreichen Identitätsdiebstahl oder bleibt Ihr Widerspruch wirkungslos, setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung. Er unterstützt Sie mit dem Ziel, den Betrugsfall aufzuklären, die unberechtigte Zahlungsaufforderung zu beseitigen und Sie vor künftigen unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Wenn gegen Sie als eigentliches Opfer strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, hilft er Ihnen ebenfalls weiter.

(DMI)

Foto(s): ©shutterstock.com

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