Paket-Verlust: Sendung nicht angekommen und verloren - wer haftet wenn die Ware weg ist?

  • 3 Minuten Lesezeit

Was können Empfänger tun, wenn ihr Paket nicht ankommt?

Wenn eine Sendung nicht pünktlich angekommt, ist dies insbesondere für den Empfänger sehr ärgerlich. Hat das Paket nicht nur Verspätung, sondern trifft gar nicht mehr ein, kann eine Sendungsverfolgung eventuell ans Licht bringen, wo genau es verloren gegangen ist. Doch wer muss sich um den Verbleib kümmern und was ist sonst noch so zu beachten?! Wir klären es!

Wer muss nachforschen, wenn das Paket nicht ankommt?

Wenn Sie Empfänger sind und vermuten, dass Ihr Paket verloren gegangen ist, dann sollten Sie sich mit dem Absender in Verbindung setzen. Ist der Absender ein gewerblicher Verkäufer (bspw. Ebay- oder amazon-Händer oder Onlineshop-Betreiber), so haftet dieser Ihnen gegenüber im Regelfall ohnehin.

Ist der Versender hingegen privater Verkäufer (bspw. Ebay-Verkäufer), so stellt sich die Frage, wer das Versandrisiko trägt. Hat der private Verkäufer hierzu nichts geregelt bzw. haben die Parteien nichts vereinbart, so trägt der Verkäufer die Beweislast für den Versand UND das Versandrisiko. Andernfalls ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob das Versandrisiko rechtskonform auf den Käufer übertragen wurde.

In jedem Fall sollte zunächst ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, wer eine solche Sendungsverfolgung einleiten kann.

Und wer haftet, wenn eine versicherte Sendung verloren geht?

Wenn eine versicherte Sendung nicht ankommt und auch mit Hilfe der Sendungsverfolgung nicht auffindbar ist, kann der Absender den Warenwert beim Transportdienstleister wegen des Verlustes als Schaden bis zur Haftungsgrenzne (meist etwa 500,- EUR) geltend machen.

Auch hier ist wiederholend anzumerken, dass bei einem gewerblichen Verkauf das Transportrisiko der Händler zu tragen hat.

Anders ist dies beim  Online-Privatverkauf. Hier können abweichende Regelungen getroffen werden. Nicht selten trägt so der Empfänger das Versandrisiko und der Verkäufer haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er die Sendung abgeschickt hat.

Wie ist die Rechtslage bei unversichertem Versand?

Werden Waren nicht versichert versendet, ist anders als beim versichertem Versand eine Sendungsverfolgung nicht möglich. Wenn ein Päckchen oder eine unversicherte Briefsendung verloren geht, hat - je nach Risikoverteilung, also gesetzlichen und ggf. Vertraglichen Regelungen - entweder der Empfänger oder der Versender „Pech“, da der Paketdienst im Regelfall nicht haften muss. Eine Haftung des Versanddienstleisters greift nur dann, wenn diesem Fehler oder Versäumnisse beim Versand nachgewiesen werden können.

Widerrufsrecht auch bei verspäteten Sendungen!

Falls bei einer Online-Bestellung bei einem gewerblichen Verkäufer die Sendung verzögert ankommt, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Der Widerruf kann übrigens schon vor Erhalt der Sendung ausgesprochen werden.

Wann haftet der Zusteller oder Nachbar, wenn das Paket nach der ("Ersatz"-) Zustellung nicht mehr auffindbar ist? 

Sie haben ein Paket nachweislich abgeschickt doch dieses ist angeblich nicht angekommen oder der Versanddienstleister behauptet, dass das Paket zugestellt worden ist? Dies kommt nicht selten dann vor, wenn bei einem Nachbar zugestellt worden sein soll oder die Sendung einfach vor die Haustüre gelegt worden ist.

Wenn ein Nachbar das Paket aus Gefälligkeit annimmt und es dann aus Fahrlässigkeit beschädigt oder verliert, so muss er im Regelfall für den dann entstehenden Schaden (Verlust bzw. Beschädigung) haften.


Sie benötigen Hilfe, weil Ihre Sendung nicht angekommen ist? - Wir helfen!


Gerne nehmen wir eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema