Parkplatzunfall - Rechts vor Links? Wer haftet? Was gilt bei einem Unfall auf einem Parkplatz?

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Eine beispielsweise Regelung für das Verhalten auf einem Parkplatz hat das Landgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 S 1/12 - mit Urteil vom 2.5.2012 getroffen. Bitte beachten Sie: dieses Urteil ist nicht auf jeden Fall anwendbar, es bedarf grundsätzlich einer Einzelfallprüfung!

Die grundlegende Vorfahrtsregel „rechts vor links" (§ 8 StVO) gilt auf Parkplätzen nur eingeschränkt.

Eine Verallgemeinerung oder grundsätzliche Pauschalisierung ist nicht möglich.

Weist ein Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen auf, gilt vielmehr das besondere Rücksichtnahmegebot gemäß § 1Abs. 2 StVO.

Im vom Landgericht zu beurteilenden Fall  hatte zunächst das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht über einen Verkehrsunfall auf einem Supermarktparkplatz zu entscheiden. Dort waren lediglich Parkbuchten auf der für die Kunden zu nutzenden Parkfläche eingezeichnet. Weitere, straßenähnliche Markierungen waren nicht vorhanden.

Erstinstanzlich konnte sich der eine Verkehrsteilnehmer deshalb nicht mit der Argumentation durchsetzen, dass der andere, von links kommend, sein Vorfahrtsrecht nicht beachtet habe.

Nach Ansicht des Gerichts galt für beide Verkehrsteilnehmer vielmehr das besondere Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO. Aufgrund des beiderseitigen Verschuldens, auch im Hinblick auf die Betriebsgefahr wurde zu einer Teilung des Schadens verurteilt. Das Landgericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz.

Nur dort, wo die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen, so dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist, ist die Vorfahrtsregel „rechts vor links" anzuwenden. Weist dagegen ein Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen auf, gilt diese Regelung nicht.

Ob und inwieweit dieses Urteil auf Ihren konkreten Unfall heranzuziehen ist, bedarf grundsätzlich einer Einzelfallüberprüfung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.


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