Personalabbau bei Bayer: Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Bayer AG hat einen erheblichen Personalabbau angekündigt. Was ist geplant und wie wirkt sich das auf Arbeitnehmer aus? Wie positionieren sie sich jetzt am besten? Was sollten sie sofort tun, um Nachteilen entgegenzuwirken? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Nach einem Bericht von Spiegel online vom 17.01.2024 plant der Pharma- und Chemiekonzern nach eigenen Angaben „spätestens bis Ende 2025“ einen Stellenabbau in ungenannter Größenordnung. Dieser soll mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen „in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden.“ Die Beschäftigungssicherung sei bis Ende 2026 verlängert worden. Erst für die Zeit danach seien betriebsbedingte Kündigungen denkbar. Schwerpunktmäßig werde es Stellen aus der Verwaltung und dem Management treffen.


Bei einem Stellenabbau ist Bayer auf die freiwillige Mitwirkung ihrer Arbeitnehmer angewiesen: Einem Aufhebungsvertrag oder einem Wechsel in eine Transfergesellschaft muss der Arbeitnehmer zustimmen. Das Unternehmen wird also Anreize setzen müssen, damit möglichst viele Arbeitnehmer die Angebote annehmen.


Zur Beschleunigung eines Stellenabbaus üben Arbeitgeber mitunter Druck aus, etwa mit Abfindungszahlungen nach dem Windhundprinzip. Der Arbeitgeber kündigt dabei an, einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb einer bestimmten Frist höhere Abfindungen zu zahlen und dem Rest deutlich weniger. Mitunter kündigt man an, dass Arbeitnehmer, die sich zu spät melden, leer ausgehen. 


Von solchen Taktiken sollten sich Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beeindrucken lassen. Allerdings sind Angebote von großen Konzernen in Einzelfällen derart lukrativ für Arbeitnehmer, dass es sich lohnen kann, solche vorgezogenen Abfindungsangebote anzunehmen, vor allem, wenn man einen neuen Job in Aussicht hat. Bloß erlebe ich es oft, dass Arbeitnehmer es bereuen, einen Aufhebungsvertrag zu früh abgeschlossen zu haben – ohne die weitere Entwicklung abgewartet und ohne einen Experten mit der Nachverhandlung beauftragt zu haben.


Auf diese Dinge sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten:


  • Verzichten Sie nicht auf mehr Geld. In späteren Phasen des Stellenabbaus sind Arbeitgeber mitunter bereit, höhere Abfindungen zu zahlen, manchmal deutlich höhere. Arbeitnehmer, die das Abfindungsangebot mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt nachverhandeln, erreichen mitunter deutlich bessere Abfindungen, als ihre Kollegen, die das erste Angebot annehmen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie ein sehr gutes oder wenigstens ein gutes Arbeitszeugnis bekommen. Oft enthalten die vom Arbeitgeber eingangs vorgeschlagenen Aufhebungsverträge keine Klausel zum Arbeitszeugnis. Ist der Aufhebungsvertrag aber einmal unterschrieben, haben Sie kaum Chancen, gegen den Willen Ihres Arbeitgebers ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis durchzusetzen. Der Aufhebungsvertrag sollte Ihren Arbeitgeber zu einem sehr guten Arbeitszeugnis verpflichten.
  • Das Angebot Ihres Arbeitgebers sollte sich nicht nachteilig auf Ihr Arbeitslosengeldbezug auswirken. Vermeiden Sie eine Sperrzeit. Beim Aufhebungsvertrag besteht immer das Risiko, dass die Bundesagentur eine Sperrzeit verhängt. Ein spezialisierter Anwalt/Fachanwalt achtet regelmäßig darauf, dass die Abfindungslösung keine Sperrzeit nach sich zieht.
  • Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts darauf, dass sie oder er sich auf Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen spezialisiert hat. Rufen Sie den Experten oder die Expertin umgehend an, wenn Sie Fragen zu einem Abfindungsangebot haben, wenn ein Wechsel in eine Transfergesellschaft ansteht oder sich eine sonstige Veränderung in Ihren Arbeitsbedingungen abzeichnet.

Was können Sie sofort tun? Schließen Sie zeitnah eine Rechtsschutzversicherung ab. Falls Sie bereits eine haben, prüfen Sie nach, ob alle Beiträge bezahlt sind und ob einer arbeitsrechtlichen Deckungszusage etwas im Weg stehen könnte. Mit Rechtsschutzversicherung prozessiert es sich deutlich entspannter. Der Arbeitnehmer spart die Anwaltskosten. Und sie verschafft ihm in Verhandlungen einen taktischen Vorteil, der nicht selten zu höheren Abfindungsergebnissen führt, da Arbeitgeber bei rechtsschutzversicherten Arbeitnehmern damit rechnen müssen, dass diese alle prozessualen Möglichkeiten zu ihren Gunsten ausschöpfen, selbst wenn sie mit höheren Kosten verbunden sind.


Da Bayer seine Abfindungsangebote wie oben erwähnt in den kommenden Monaten anbieten könnte, sollten Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung mit möglichst kurzer, beispielsweise dreimonatiger, Laufzeit abschließen.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung, zum Aufhebungsvertrag, zu Ihren Rechten bei einem Stellenabbau oder Ihren Klagechancen bei einer betriebsbedingten Kündigung?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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