Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Was tun, wenn die Bank es nicht rechtzeitig einrichtet?

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Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein wichtiges Instrument, um trotz einer Kontopfändung über einen gewissen Betrag verfügen zu können. Dank § 850K ZPO steht jedem Bürger das Recht zu, sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Doch was passiert, wenn die Bank dieser Anforderung nicht rechtzeitig nachkommt?

1. Das P-Konto – Kurz und knapp 

Ein P-Konto sichert einem Kontoinhaber einen monatlichen Grundfreibetrag zu, der vor Pfändungen geschützt ist. Das bedeutet, dass trotz einer Kontopfändung Zugriff auf einen bestimmten Geldbetrag bleibt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

2.0 Rechtlicher Rahmen nach § 850K ZPO

Gemäß § 850K Abs. 1 ZPO kann jeder Kontoinhaber von seiner Bank verlangen, dass sein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dieses Anliegen muss die Bank innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung umsetzen.

2.1 Grundlagen des P-Kontos 

Ein P-Konto garantiert den Schutz eines Guthabens in Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen. Dies dient dazu, dass Schuldner trotz Pfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

2.2 Voraussetzungen für ein P-Konto:

  • Umwandlungsantrag: Für die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto müssen Kontoinhaber:innen einen Umwandlungsantrag bei ihrer Bank stellen.
  • P-Konto-Bescheinigung: Für erhöhte Freibeträge (z.B. bei Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen) muss eine P-Konto-Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Antrag beim Vollstreckungsgericht: Bei besonderen Sonderfällen oder wenn die Bank eine vorgelegte Bescheinigung nicht akzeptiert, kann ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.

3. Wichtige Hinweise:

  • Ein Konto pro Person: Jede Person darf nur ein P-Konto haben, und dieses muss als Einzelkonto geführt werden.
  • Selbstinitiative ist gefragt: Wer den Schutz eines P-Kontos in Anspruch nehmen möchte, muss selbst aktiv werden.
  • Kostenlose Umstellung: Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein, jedoch nicht die Kontoführung.
  • Erweiterter Schutz durch Bescheinigung: Durch eine entsprechende Bescheinigung können höhere Freibeträge auf dem Konto geschützt sein.

4. Wann ist ein P-Konto sinnvoll? 

Wenn Sie eine drohende oder bereits erfolgte Kontopfändung haben, ist das P-Konto eine wichtige Maßnahme. Allerdings sollten Personen ohne Schuldenprobleme und Pfändungsgefahr beachten, dass P-Konten mit gewissen Nachteilen, wie eingeschränkten Leistungen, verbunden sein können.

5. Bankenpflichten und Rechtsverstoß

Wenn eine Bank das Konto nicht innerhalb der vorgesehenen vier Tage in ein P-Konto umwandelt, liegt hierin ein klarer Rechtsverstoß. Darüber hinaus ist es ebenso ein Rechtsverstoß, wenn die Bank nicht den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag gewährt. Betroffene können in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten. 

Unter bestimmten Bedingungen ist sogar die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Freigabe des Kontos im Umfang des zu gewährenden Pfändungsfreibetrages möglich. Wenn dem Schuldner infolge der verzögerten Umwandlung existenzielle Nachteile drohen, weil das gesamte Konto blockiert ist und dies glaubhaft gemacht werden kann, dann wird das zuständige Gericht regelmäßig von einem Verfügungsgrund ausgehen. Auch ein Klageverfahren kann unter bestimmten Bedingungen angezeigt sein, wenn es zu erheblichen Verzögerungen kommt.

Die Bank muss in den oben genannten Fällen die Anwaltskosten tragen, weil sie mit der Umwandlung in ein P-Konto im Verzug ist. Die Anwaltskosten können dann als Verzugsschadensersatz geltend gemacht werden.

Liegt – wie in Fällen der verzögerten Umwandlung in ein P-Konto – ein klar dokumentierbarer Rechtsverstoß vor, dann ist auch die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig. Betroffene können sich dann an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, um Kostenübernahme für die anwaltliche Beauftragung zu erhalten.

Nach den Berichten unserer Mandant:innen kam es bei folgenden Banken in letzter Zeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Pfändungen und bei der Umwandlung in ein P-Konto (wir geben hier nur die Erfahrungen unserer Mandant:innen wieder und wollen keine Banken vorverurteilen).

  • Postbank
  • Comdirect
  • DKB
  • Norisbank
  • Commerzbank AG
  • Unterschiedliche Sparkassen

6. Klare Anweisungen bei Verzögerung der Bank

  • Schriftliche Mahnung: Senden Sie eine schriftliche Mahnung an Ihre Bank, in der Sie auf den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto und die gesetzliche Frist von vier Tagen hinweisen. 
  • Rechtsberatung: Bei anhaltender Verzögerung oder Nichtgewährung des Pfändungsfreibetrags sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz einholen.
  • Beschwerde: Überlegen Sie, ob eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sinnvoll ist. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt können Sie hierbei unterstützen.
  • Kontakt zum Ombudsmann: Die meisten Banken und Sparkassen sind Mitglieder eines Ombudsmannverfahrens. Bei Problemen können Sie sich hier kostenfrei beschweren. Der Ombudsmann versucht dann, zwischen Ihnen und der Bank zu vermitteln.
  • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte, die Sie unternehmen (z.B. Briefe, Mails oder Anrufe bei der Bank, Umwandlungsantrag), genau dokumentieren. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits von großer Bedeutung sein.
  • Umwandlungsantrag erneut stellen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto erneut und mit Nachdruck zu stellen, um der Bank die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen.

7. Fazit 

Die rechtzeitige Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist nicht nur ein gesetzlich verankertes Recht, sondern für viele Menschen auch ein existenzielles Anliegen. Banken, die dieser Pflicht nicht fristgerecht nachkommen oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewähren, begehen einen Rechtsverstoß. Betroffene sollten nicht zögern und ihre Rechte einfordern. Ein proaktiver Ansatz und gegebenenfalls rechtlicher Beistand sind hier oft der Schlüssel zum Erfolg.

8. Vertrauen Sie der Einschätzung zufriedener Mandanten

Unberechtigte Kontosperre durch Postbank

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