Phishing Mail: Konto bei der Sparkasse, Commerzbank, ING, Targobank? Anwalt einschalten

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Meldungen zu Phishing-Versuchen, die immer raffinierter und ausgefallener werden, häufen sich in jüngerer Vergangenheit extrem. Aktuell warnt die Verbraucherzentrale laut einem Bericht von focus.de vor Phishing Versuchen via E-Mail bei Kunden der Sparkasse, der Commerzbank und der ING, sowie der Targobank.

Phishing Methoden: Betrüger schreiben Brief bzw. E-Mail

Kunden der Commerzbank erhalten laut Verbraucherzentrale eine E-Mail mit der Behauptung, dass die Bank ihre Photo-Tan-App für das Handy verbessert habe. In der täuschend echt wirkenden E-Mail ist ein Button mit der Aufforderung "Online-Banking" verlinkt. Klickt der Kunde darauf, landet er aber nicht bei seinem Banking, sondern auf der Seite von Betrügern. Bei Dateneingabe drohen dem Kunden hohe Schäden durch Missbrauch seiner Daten. Sollten Sie davon betroffen sein, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt mit Spezialisierung im Bankrecht wenden. 

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Täglich entwickeln sich neue Betrugsmaschen und neue Phishing-Methoden

Einige Kunden sind inzwischen sogar von Phishing-Methoden per Brief betroffen. Die Webseiten der Verbraucherzentrale und der Banken berichten über die neuestens Fälle. Bankkunden ist anzuraten, sehr wachsam zu sein, um Datenmissbrauch, Datenverlust und Verlust von Kontoguthaben zu verhindern. 

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Commerzbank: Brief, der fast echt aussah

Kunden der Commerzbank sollten auch vorsichtig sein. Offenbar haben Betrüger Briefe verschickt, in denen steht, dass das Photo-Tan-Verfahren aufgrund von Betrugsvorfällen erneuert werden müsse. Kunden werden in dem Brief aufgefordert, ihre APP über einen QR-Code zu reaktivieren. Wer diesen Weg geht und seine Daten eingibt, übersendet diese direkt an die Kriminellen. Die Schreiben wirken nach Logo und Format sehr echt, sind allerdings von Arno Walter und Aydin Sahin unterschrieben, die nicht mehr bei der Commerzbank arbeiten (was viele Kunden nicht wissen). 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Lange

Telefon: +49 (30) 51 56 59 98 - 0

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Sparkassen Kunden aufgepasst: betrügerische E-Mail droht mit 5.200,- EUR Strafe

Eine Betrüger-E-Mail vermeintlich von der Sparkasse mit dem Betreff "Wichtige Sicherheitsmeldung" fordert Kunden auf, ihre Registrierungsdaten zu erneuern. Dies wird dann verbunden mit der fehlerhaften Behauptung, dass eine "ungültige Geräte-Registrierung" den Schritt erfordere und die Sparkasse bereits mehrfach versucht habe, den Kunden zu erreichen. Auf dem Link steht: "Gehe zu meiner Sparkasse". Ähnliche betrügerische vermeintliche Sparkassen-E-Mails wollen Kunden Daten entlocken, mit den falschen Behauptungen, dass die Bankkarte ablaufe oder sich ein Gerät mehrfach versucht hat anzumelden. 

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ING: E-Mail, Betreff: "Wichtige Information zur Kontosicherheit" 

Auch Kunden der ING werden jüngst mit E-Mails adressiert, in denen im Betreff "Wichtige Informationen zur Kontosicherheit steht. Auch damit sollen Kundendaten abgegriffen werden. 

Targobank: E-Mail, Kunde soll Daten "für mehr Sicherheit" aktualisieren

Auch Kunden der Targobank erhalten Mails im Namen der Targobank. Der Betreff lautet: "Aktualisieren Sie Ihre Telefonnummer für den Schutz Ihres Kontos". Die Identität müsse bestätigt werden, damit die Bank bei "wichtigen Kontoaktivitäten" den Kunden schneller erreichen könne. Auch hier gilt: es handelt sich um Verbrecher. 

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Kosten der Beratung

  • Unsere Vergütung richtet sich branchenüblich und transparent nach dem Aufwand.  
  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier erhalten Sie eine überschlägige Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung

Allgemeine Aufforderung an Kunden: Achtung

Eine Datenpreisgabe via Link deutet immer auf einen Phishing Versuch hin, so die Warnung der Verbraucherzentrale. Betrugsversuche lassen sich an der unpersönlichen Anrede oder unseriösen Absenderadresse erkennen. Insofern sind vergleichbare E-Mails am besten zu löschen oder in den Spam-Ordner zu verschieben. 

Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Sollten Sie als Kunde Opfer einer dieser sehr geschickten Phishing Versuche geworden sein, ist es ratsam unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Häufig kommt es dann auch auf eine zeitlich schnelle Reaktionszeit an, um alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dann ist es auch ratsam, prüfen zu lassen, ob ein Rückzahlungsanspruch gegen die Bank besteht. Im Grundsatz ist das bei unautorisierten Verfügungen erstmal zu bejahen. Allerdings kommt es hier darauf an, ob der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, oder nicht. Dabei kommt es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an. Rechtsanwalt Björn-Michael Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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