Piccam, Piccor, Piccox: Rechtliche Möglichkeiten der Anleger auf Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

Anleger des Picam-Unternehmensverbundes tappen weiterhin im Dunkeln, was mit ihrem Geld passiert ist, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertreten, hinweisen.

Positiv ist, dass die Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit sehr engagiert wohl gegen mindestens sieben Beschuldigte ermittelt und auch die Staatsanwaltschaft/Polizei wohl inzwischen ca. 80 – 90 Mio. Euro sichergestellt hatte.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist eine umgehende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll, auch, um weitere Informationen zu erhalten, ob und wie die sichergestellten Gelder in einiger Zeit wieder an die Anleger ausgekehrt werden können.

Hierbei ist aber leider offensichtlich noch keineswegs sicher, wie die Gelder wieder ausgekehrt werden an die Geschädigten.

Es wäre zwar möglich, dass die Gelder aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung auf EU-Ebene direkt an die Geschädigten gleichmäßig wieder ausbezahlt werden, dies ist jedoch noch keineswegs sicher, denn eine Rechtsanwältin hatte inzwischen mitgeteilt, dass ihr von der Staatsanwaltschaft vor Kurzem mitgeteilt worden sein soll, dass doch jeder Geschädigte einen Titel, also einen Arrest oder ein Urteil, benötigen würde.

Hier sind Geschädigte also gut beraten, sich aktuell zu informieren oder eine qualifizierte Anwaltskanzlei einzuschalten, um rechtzeitig auf die richtige Art und Weise reagieren zu können.

Anleger können weiter überprüfen lassen, z. B. im Wege der Vermittlerhaftung auch „Haftungsdächer“ in Anspruch zu nehmen.

In den Fokus rücken hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte auch die Haftpflichtversicherungen, ein Haftungsdach hat dabei nach Recherche von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte auch eine Pflichtversicherung bei einer großen Versicherung, hier sollte überprüft werden, ob nicht eine Eintrittspflicht besteht.

Unter Umständen könnte hier sogar ein Direktanspruch nach § 115 VVG bestehen, was überprüft werden sollte, denn bei dieser Versicherung, einer großen deutschen Versicherung, besteht zumindest kein Vollstreckungsrisiko.

Auch können Geschädigte überprüfen, ob sie nicht Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen können, bei dem zivilrechtliche Ansprüche kostengünstig auch im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Anleger haben daher mehrere Möglichkeiten der Schadenskompensation, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssen, und sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, da unter Umständen bei diversen Vorgängen das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Piccam, Piccor etc. sehr vertraut.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema