Piccam, Piccor, Piccox: Anleger weiter verunsichert durch neue Nachrichten

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Bereits mit 6 Berichten bei anwalt.de (vom 03.02., 26.01., 24.01., 11.02.2018, 16.02. sowie 09.03.2018) hatte die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger auf die unerfreuliche Situation rund um die Picam-Gruppe hingewiesen.

Inzwischen gibt es weitere Neuigkeiten, die die Anleger weiter verunsichern:

So hatte die Polizei Berlin z. B. vor Kurzem in einer Polizeimeldung mitgeteilt, dass offensichtlich ca. 80 Mio. € vorläufig sichergestellt werden konnten, was grundsätzlich als positiv zu bewerten ist.

Auch wurden Anleger inzwischen von der Staatsanwaltschaft/Polizei angeschrieben, und sie dazu aufgefordert, Angaben zu dem Fall und ihrer Anlage zu machen, was ebenfalls als positiv zu werten ist.

Weiter berichten Anleger inzwischen davon, dass sie inzwischen mit Angeboten für Interessengemeinschaften oder von Rechtsanwälten per Post informiert werden, dass sie sich vertreten lassen könnten.

So wird in einem Schreiben die Bestellung eines „Gemeinsamen Vertreters“ empfohlen sowie mitgeteilt, dass sich die Piccox Securitisation SA als Mitgeschädigte sehen würde und die Piccox Securitisation SA als Großgläubigerin der Piccor SA an einer Kapitalrückgewinnung zugunsten aller betroffenen Gläubiger mitwirken wolle.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner sollten betroffene Anleger bei solchen Angeboten „immer prüfen, ob eine unabhängige Interessenwahrnehmung gewährleistet ist, denn auch die Rolle der Piccox Securitisation SA in dem Fall müsste meiner Ansicht nach noch überprüft werden“.

Weiter wurde Anlegern teilweise inzwischen mitgeteilt, dass die „Varian defensive capital“ (Vertrieb und Haftungsdach) mitgeteilt habe, dass sie nicht mehr über die Erlaubnis der BaFin zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG verfügen würde.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB immer genau überprüfen lassen, wer der richtige Haftungsgegner ist.

Anleger sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Gelder zu sichern, Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, da bei einer möglichen Vollstreckung unter Umständen das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Auch sollten Anleger umgehend mögliche Schadensersatzmöglichkeiten gegen die Verantwortlichen prüfen:

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertritt dabei bereits zahlreiche betroffene Anleger von Picam, Piccor, Piccox und ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen von Anlagebetrug sehr vertraut.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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