PIM Gold: jahrelanges Verfahren! Anleger müssen handeln! Anwälte informieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei dem mutmaßliche neuen Anlageskandal beim Goldhändler PIM Gold aus Heusenstamm gibt es weiterhin sehr schlechte Nachrichten für die Anleger.

Nachdem bei PIM Gold, diversen Medienberichten zufolge die Staatsanwaltschaft inzwischen ca. 1,9 Tonnen des Edelmetalls und vermisste, die Geschäftsräume des Anbieters durchsucht wurden, sämtliche Konten eingefroren wurden und alle Vermögenswerte beschlagnahmt wurden, der PIM-Chef Musut P. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in Untersuchungshaft genommen worden sein soll und PIM-Gold vor kurzem sogar Insolvenz anmelden musste, wird das Insolvenzverfahren nun Medienberichten zufolge (siehe z. B. www.handelsblatt.com vom 04.10.2019) zwar im Dezember eröffnet, aber der Insolvenzverwalter wird zitiert, dass es Jahre dauern könnte.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger und Goldkäufer, die sich nun auf ein möglicherweise jahrelanges Insolvenzverfahren mit sehr unsicherem Ausgang einstellen müssen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist, denn ob über das Insolvenzverfahren eine hohe Insolvenzquote an die Anleger ausgeschüttet werden kann, bleibt abzuwarten, ebenso, ob die teilweise gemachten Versprechungen, dass die Anleger Eigentümer des Goldes geworden sind, zutreffend sind. Anleger sollten aber natürlich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre Ansprüche auf jeden Fall zur Insolvenztabelle anmelden.

Dabei sollten betroffene Anleger nicht länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier könnten verschiedene Maßnahmen in Betracht kommen.

Anleger versuchen, mithilfe von z. B. Arresten auf eventuell sichergestellte Goldbestände zuzugreifen. Eile könnte hier geboten sein, weil teilweise das Prioritätsprinzip gilt.

Zusätzlich sollten Anleger mögliche Schadensersatzansprüche gegen eventuelle in Betracht kommende Verantwortliche prüfen, hier sollte geprüft werden, ob nicht eventuelle Verantwortliche wie Hintermänner, Treuhänder oder gar Gutachter haftbar gemacht werden können, z. B. wegen Betruges aus § 826 BGB.

Anleger haben teilweise gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage, die nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden, sondern vor allem auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage und dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die Anlageberatung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Betroffene Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner versuchen, Kanzleien zu beauftragen, die auch grundsätzlich gegen die Vermittler vorgehen und dieses nicht von vorneherein ausschließen.

Im 2. Schritt kann dann immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob eine Haftung des Vermittlers in Betracht kommt oder nicht.

Anlegern, die sich bei Dr. Späth & Partner inzwischen gemeldet haben, ist die Anlage bei PIM-Gold oftmals als sehr sichere Anlage „verkauft“ worden, die auch teilweise bestens zur Alterssicherung oder Absicherung der Zukunft der Kinder der Anleger geeignet gewesen sein sollte.

In übergebenen Flyern wurde teilweise ausdrücklich mit „Goldis Schatztruhe – für eine goldene Zukunft Ihrer Kinder“, „das Rhino-Goldkonto – nutzen Sie jetzt schon Ihr Kindergeld, um es in physisches Gold zu tauschen“ usw. geworben, Angaben und Worthülsen, die angesichts der aktuellen Vorkommnisse geradezu wie Hohn für viele Anleger klingen müssen.

PIM-Gold-Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre Chancen zu nutzen.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Verantwortlichen übernehmen. Rechtsanwälte wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für rechtsschutzversicherte Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Betroffene PIM-Gold-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002 und somit seit 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Anlegerschutz tätig sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema