PKV Beitragserhöhung: Rückzahlung schnell fordern wegen Verjährung - viele Ansprüche verjähren zum 31.12

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Noch immer haben vielen Kunden von Privaten Krankenversicherungen ihre Ansprüche nicht geltend gemacht. Worum geht es? Privat Krankenversicherte mussten sich jahrelang über Beitragserhöhungen und Prämiensteigerungen ihrer PKV ärgern. Dabei wurden die Erhöhungen oft zu pauschal und nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 203 VVG) begründet. Diese Geschäftspraktik machte viele Erhöhungen zulasten der Privatversicherten unwirksam, wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen u.a. vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) entschied. Damit wurde für viele PKV-Versicherte rechtssicher geklärt, dass die deshalb überzahlten Beiträge und Prämien zurückgefordert werden können.

Hiermit sollte jedoch am besten nicht mehr gewartet werden, da ein solcher Rückzahlungsanspruch der Verjährung unterliegt. Viele Ansprüche verjähren zum Jahresende (31. Dezember). Was Verjährung bedeutet und wie Sie am besten Ihre Rückzahlungsforderung absichern und durchsetzen, erklärt Ihnen dieser Beitrag.

Was bedeutet Verjährung?

Ansprüche unterliegen der Verjährung. Damit ist gemeint, dass das Recht, etwas von einem anderen zu fordern, einer gewissen Befristung unterliegt. Das bedeutet konkret im Falle von überzahlten PKV-Beiträgen und PKV-Prämien, dass Ihre Private Krankenversicherung nach Ablauf einer gewissen Dauer die Rückzahlung verweigern darf, obwohl Sie ein Rückforderungsrecht haben. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, können Sie trotz zu viel geleisteten Beiträgen keine Erstattung dieser verlangen. Zweck der Verjährung ist, dass jeder streitige Rechtszustand irgendwann befriedet sein soll.

Wann tritt Verjährung ein?

Man könnte auch anders fragen: Wie lange kann ich einen etwaigen Rückzahlungsanspruch noch geltend machen? Dies ist aktuell unter Juristen noch unklar. Vieles spricht für eine dreijährige Verjährungsfrist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Verjährung erst nach zehn Jahren greift.

Beginn der Verjährungsfrist ist grundsätzlich das Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist.

Das bedeutet grundsätzlich, dass ein z.B. im Jahr 2018 entstandener Rückzahlungsanspruch mit Ablauf des Jahres 2021 verjährt, wenn die dreijährige Verjährung gilt. Sollten Gerichte indes zu der Ansicht gelangen, dass eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gerechtfertigt ist (§ 199 Abs. 4 BGB), dann könnten in diesem Jahr noch Überzahlungen aus dem Jahr 2011 rückgängig gemacht werden.

Wie sollten Sie vorgehen? 

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei sind auf die Rückforderung von überzahlten Beiträgen und Prämien gegenüber Privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Sollten auch Sie in der Vergangenheit von Erhöhungen in der PKV betroffen gewesen sein, nutzen Sie unseren kostenlosen Erstcheck. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall ein Rückzahlungsanspruch erfolgsversprechend ist. Abhängig von den Umständen Ihres Einzelfalls können – wie oben erklärt – zu viel gezahlte Beiträge und Prämien von über 10 Jahren zurückgefordert werden. Je früher Sie uns mit der Prüfung Ihres möglichen Anspruchs beauftragen, desto höher sind die Chancen, den höchstmöglichen Rückforderungsbetrag durchzusetzen.

Sie können uns Ihre Fragen auch gern werktäglich unter 0221 6777 00 55 stellen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de mit Ihrem Fall.



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