PKV-Beitragserhöhungen unwirksam: BGH gibt privat Krankenversicherten recht – Rückzahlungen möglich

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat privat Versicherten in einem Urteil zu unwirksamen Beitragserhöhungen teilweise recht gegeben. Damit konnten zwei Kläger, die jeweils gegen die AXA Versicherung rechtlich vorgegangen waren, zu viel gezahlte Beiträge von dem Versicherer zurückverlangen. Im ersten Fall betraf dies die Jahre 2014 bis 2016, im zweiten Fall die Jahre 2014, 2015 und 2017. Damit ist es für PKV-Kunden generell möglich, Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre anzufechten. 

PKV-Beitragserhöhungen: Gesetz fordert nachvollziehbare und verständliche Gründe

In den beiden aktuellen Fällen waren die Kläger vor Gericht gezogen, da die Informationsschreiben des Versicherers zur Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Nimmt die PKV nun eine Beitragserhöhung vor, ist sie verpflichtet, ihren Kunden den Grund mitzuteilen – und zwar so, dass diese ihn verstehen und nachvollziehen können. Dies ist in § 203 Abs. 5 VVG geregelt. Allerdings sind viele Versicherer ihrer Pflicht in der Vergangenheit nicht nachgekommen und haben ihre Kunden mit allgemeinen Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« abgespeist oder einfach nur den Wortlaut des Gesetzestextes wiedergegeben.  

Unwirksame Beitragserhöhungen: Versicherer darf Mangel beseitigen

Der BGH entschied nun, dass die Mitteilungen der Prämienanpassungen für die betreffenden Jahre nicht mit ausreichenden Gründen versehen waren. Dennoch räumten die Richter den Unternehmen die Möglichkeit ein, ihren Fehler zu beseitigen – jedoch nicht rückwirkend. Die AXA hatte die korrekte Begründung nachgeholt, sodass der Mangel von diesem Zeitpunkt an behoben war und die Prämienanpassungen zum 1. Januar 2018 wirksam wurden. 

Formelle und materielle Unwirksamkeit

Im zweiten Verfahren ging es um die formelle und materielle Unwirksamkeit der Prämienanpassungen. Die AXA wurde in diesem Fall dahingehend verurteilt, die Prämienerhöhungen für die Jahre 2014, 2015 und 2017 gezahlten Erhöhungsbeträge zurückzuzahlen. Das Berufungsgericht hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Mitteilungen über die Prämienanpassungen nicht den Mindestanforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG genügten und die Prämienanpassungen deswegen nicht wirksam geworden seien.  

Erste höchstrichterliche Entscheidung

Rechtsanwalt Florian S. O. Rosig von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing begrüßt, dass es zum Thema unwirksame Beitragserhöhungen endlich erste höchstrichterliche Entscheidungen gibt. »Für Verbraucher ist dies ein sensationelles Urteil, da die Versicherer jahrelang schwammig formulierte undurchsichtige Schreiben herausgegeben haben. In den aktuellen Fällen hat die AXA Beitragsanpassungen mit standardisierten, inhaltsgleichen Informationsschreiben begründet – das reicht laut BGH nicht aus. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die Rechtsauffassung unserer Kanzlei. Wir haben bereits zahlreiche Erhöhungsschreiben des Unternehmens überprüft, fast alle waren fehlerhaft. Das betrifft im Übrigen auch so ziemlich alle anderen Versicherungsunternehmen, sie haben genauso wenig Sorgfalt bei den Schreiben walten lassen.« 

Verbraucherschützer raten zum Handeln

Rechtsanwalt Rosing rät allen PKV-Versicherten zum Handeln. »Wenn Sie also privat krankenversichert sind, sollten Sie ihre Beitragserhöhungsschreiben unbedingt überprüfen lassen«, so der Rechtsanwalt. »Je weiter die Beitragserhöhungen zurückliegen, umso größer sind die Chancen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuholen. Wir sprechen hier etwa von den letzten zehn Jahren.« 

Wir beraten Sie gern!

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Lieber telefonisch? Unter 030/22 01 23 80 können sie uns montags bis freitags 9 bis 18 Uhr erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherrechte eingehalten werden. Wir machen uns für Sie stark! 



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