Pflegeheim: Plötzlich ein Fall fürs Sozialamt

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Wenn die eigenen Eltern alt und pflegebedürftig werden, versuchen die meisten Angehörigen zunächst die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und die Aufnahme im Heim möglichst weit hinauszuzögern.

Sobald dies nicht mehr möglich und der Umzug in die dauerhafte stationäre Pflege unumgänglich ist, stellt sich bei den meisten bald die Frage nach der Finanzierung, denn die wenigsten Pflegebedürftigen verfügen über Renten in der Höhe, um damit zum einen den Heimaufenthalt zu finanzieren bzw. gegebenenfalls sogar noch den oder die zu Hause gebliebene Ehe Partner/in.

Die Aussicht alsbald ins Pflegeheim umziehen zu müssen verleitet so manchen dazu, Hab und Gut vorab noch an Kinder und Enkelkinder zu verschenken, denn schließlich hat man sein Leben lang gespart, damit es die Kinder und Enkelkinder einmal besser haben  und nicht um dieses Geld an das Sozialamt weiterzuleiten. Dieser Reflex ist den Sozialämtern wohl bekannt und aus diesem Grunde werden die Kontobewegungen vor Heimaufnahme auch gründlich geprüft. Inwiefern man sich dann vor der Rückforderung des Sozialamtes schützen kann, ist in einem weiteren Artikel beschrieben Sozialamt fordert Schenkungen zurück.

Unbekannt ist allerdings auch vielen Menschen, die ihr Leben lang mit dem Sozialamt nichts zu tun hatten, dass sobald der Ehegatte im Pflegeheim ist und für die Heimkosten Sozialhilfe bewilligt werden muss, auch die/der zu Hause gebliebene Ehegatt(e)in selbst zum "Sozialfall" wird. 

Das Sozialgesetzbuch verlangt nämlich in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel aus dem gemeinsamen Einkommen, das sind meist die beiden Altersrenten, bei Unterbringung einer Person in einer stationären Einrichtung. Die Angemessenheit richtet sich dabei nach Sozialhilfekriterien, sodass dem zu Hause gebliebenen Ehegatten meist nur wenig mehr als die Sozialhilfe für den eigenen Lebensunterhalt übrig bleibt.




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