Plötzlich selbst angeklagt: Prozessauftakt um mutmaßlichen Kokain-Staatsanwalt in Hannover
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Normalerweise klagt er an, diesmal sieht er sich in ungewohnter Rolle selbst auf der Anklagebank: Der Hannoveraner Staatsanwalt Yashar G. sieht sich ab Mittwoch mit 14 Fällen der besonders schweren Bestechlichkeit, der Verletzung von Dienstgeheimnissen im Amt und der Strafvereitelung konfrontiert.
Zu den Hintergründen des Prozesses
Bereits der Grundsachverhalt hat es in sich: Es ging um nichts weniger als den größten Kokainfund in ganz Europa, der gerichtlich verhandelt wurde - mit Yashar G. in der Rolle des Chefanklägers. Trotz des Ermittlungserfolges und einiger Verurteilungen konnten sich führende Köpfe der Drogenbande ins Ausland absetzen - sie wurden offensichtlich vorgewarnt und bereits lange Zeit mit Ermittlungsinterna versorgt - ein Leck. Mehr zu den Tatvorwürfen erfahren Sie hier.
Bemerkenswert und äußerst pikant ist, dass Verdachtsmomente gegen den Staatsanwalt bereits seit 2020 im Raum stehen, jedoch lange Zeit keine hinreichenden Konsequenzen gezogen wurden - er wurde von seinen Fällen trotz unmittelbarer Befassung nicht abgezogen. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover wie auch des niedersächsischen Justizministeriums sind insoweit - freundlich formuliert - als mindestens äußerst fragwürdig zu bezeichnen.
Zur Ausgangslage
Die Verdachtsmomente gegen G. sind erdrückend - Chatverläufe weisen eindeutig auf seine Rolle als Hinweisgeber hin. Aufgrund des gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdachtes sitzt er bereits seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Hannover hat (vorläufig) zur Klärung der Vorwürfe bis in den September hinein terminiert. Es verspricht indes dahingehend spannend zu werden, als dass die Verteidigung des Staatsanwaltes einerseits hat verlauten lassen, dass die Vorwürfe vollständig bestritten werden, anderseits auch, dass eine vollumfängliche Einlassung erfolgen soll. Je nachdem, was es mit dieser Einlassung auf sich haben wird, könnte die Beweisaufnahme entweder erheblich intensiviert, oder aber die Verhandlung stark abgekürzt werden. Da ein Geständnis jedoch nicht vorgesehen ist, ist von letzterem derzeit nicht unbedingt auszugehen.
Was wird passieren?
Nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und Anklage erhoben wurde, stellt die nun beginnende Hauptverhandlung das Kernstück des Strafverfahrens dar. Die Verteidigung des Angeklagten ist bereits mit diversen Befangenheitsanträgen gegen das Gericht gescheitert, welche zu einer Verfahrensverzögerung hätten führen können. Mit Blick auf die unmittelbare Zukunft dürfte darüber hinaus besonders interessant sein, ob die Untersuchungshaft weiter aufrechterhalten bleibt: Diese darf nämlich nur dann über sechs Monate hinaus fortdauern, wenn die besondere Schwierigkeit des Verfahrens oder der besondere Umfang der Ermittlungen dieses rechtfertigen (§ 121 StPO). Aufgrund der ablaufenden Frist und dem zu erwartenden Mehr an Informationen könnte dieses unter Umständen zu einer Neubewertung der Lage und damit zu einer Außervollzugsetzung oder gar Aufhebung des Haftbefehls führen.
Fraglich ist - sollten sich die Vorwürfe bestätigen - ob Informationen auch in anderen Verfahren weitergereicht wurden; laut niedersächsischen Justizministerium soll G. immerhin 247 Fälle im BtM-Bereich bearbeitet haben. Die Dimensionen wären dann noch nicht abzusehen.
Eines hat sich aber unabhängig vom derzeit noch unabsehbaren Prozessausgang bereits jetzt bestätigt: Es kann absolut jeden treffen. Sollten Sie daher ebenfalls Beschuldigter in einem Strafverfahren sein und eine kompetente Verteidigung benötigen, stehe ich Ihnen bei strafrechtlichen Angelegenheiten jedweder Couleur gerne als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht unterstützend zur Seite.

AS-Strafverteidigung
Adrian Schmid
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
info@as-strafverteidigung.de
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