Porno- Filesharing Urheber Abmahnung durch Kanzlei Sarwari für VPS Film

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Rechtsanwalt Yussof Sarwari verschickt Filesharing-Abmahnungen für VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH.

Wenn auch Sie betroffen sind: Wir helfen Ihnen!


Zum Hintergrund

Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen durch das Filesharing von Erotik Filmen in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerke). 

In Tauschbörsen, wie bittorent werden Filme zum Download angeboten. Im Moment des Downloads wird die Datei/der Film dabei automatisch wieder hochgeladen /upload – Dieser Umstand dürfte vielen Nutzern gar nicht bekannt sein. 

In diesem Hochladen ist jedoch in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen, welche abmahnfähig ist und u.a. zu Schadensersatz verpflichtet. 

Über die IP Adressen können die Nutzer der Tauschbörsen leicht ermittelt werden. 

Die Kanzlei Sarwari mahnt derartige Filesharing-Verstöße für die VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH ab.

Die VPS Film aus Herschweiler-Pettersheim ist Rechteinhaberin diverser Erotik / Porno Filme.

Zudem vertreibt die Firma Sextoys, Magazine und Drogerieartikel.

Gefordert wird binnen Frist:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vorformulierte Mustererklärung)
  • (Lizenz-) Schadensersatz i.H.v. über 600,- Euro 
  • Aufwendungsersatz bzw. Rechtsanwaltsgebühren (etwa 280,- Euro)

Zudem wird ein Vergleichsangebot zur Zahlung von lediglich 650,- Euro unterbreitet.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Zunächst ist der Vorwurf juristisch zu überprüfen. Es müsste nachgewiesen werden, dass Ihnen das Filesharing auch zuzuordnen ist. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals unseres Erachtens zu weit gefasst ist. Sie verpflichten sich darin auf 30 Jahre bei zukünftigen Verstößen gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen. Das kann schnell sehr teuer werden.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon diverse Nutzer von Filesharing-Plattformen gegen Abmahnungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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