Porsche prüft Manipulationsverdacht bei Panamera und 911er - Benzinerskandal?

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Nicht nur Diesel betroffen?

Der Sportwagenhersteller Porsche könnte nicht nur seine Dieselmodelle, sondern auch seine Benzinmodelle manipuliert haben. Einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge stellt Porsche seit Juni selbst in dieser Angelegenheit interne Ermittlungen an. Bei den Benzinern sollen illegale Manipulationen illegale Veränderungen an der Hard- und Software vorgenommen worden sein. Nicht nur die Abgassteuerung, sollen auch andere Komponenten des Antriebs sollen betroffen sein.

Manipulationsverdacht wiegt sehr schwer

Besonders pikant: Die Manipulationen seien erst nach der sogenannten Zulassungs-Typisierung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgt. Das heißt: Dem Kraftfahrt-Bundesamt wurde zur Prüfung und Genehmigung letztlich ein anderes Fahrzeug präsentiert als das, was dem Kunden verkauft wurde.

Schon im Zuge des VW-Abgasskandal musste Porsche auf Anweisung des KBA zehntausende Dieselfahrzeuge vom Modell Cayenne und Macan zurückrufen. Bei den Fahrzeugen sollen illegale Abschaltvorrichtungen dafür gesorgt haben, dass erhöhte Abgaswerte bei Prüfungen nicht auffielen. Diese Abschalteinrichtungen waren aber vorab verbaut. Sie sollten vom Kraftfahrt-Bundesamt bloß als solche nicht erkannt werden.

Im aktuellen Fall sind Benzinmotoren betroffen, die zwischen 2008 und 2013 entwickelt wurden und Verwendung im Panamera und in der 911er-Reihe fanden.

Porsche erklärte, nun voll mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zu kooperieren. Ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigte, dass die Behörde offiziell Ermittlungen eingeleitet habe. Das Amt habe unter anderem "Vor-Ort-Untersuchungen bei dem Hersteller Porsche durchführt".

Besitzern dürfte Schadensersatz zustehen

Bewahrheitet sich der Verdacht, stehen Besitzern der betroffenen Porsche Modelle analog zu den Dieselmodellen Schadensersatzansprüche zu, die auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens gehen. Denn es ist davon auszugehen, dass ähnlich wie bei den Dieselmodellen die Manipulationen vorgenommen wurden, um die Genehmigung des Modells zu ertricksen. Während bei dem Dieselskandal im Prüfstand ein anderes Fahrverhalten vorgetäuscht wurde, wird nun beim „Benzinerskandal“ der eigentlich legale und den Gesetzen entsprechende Wagen einfach im Nachhinein verändert. Die kriminelle Energie ist wohl die gleiche und die Enttäuschung der Kunden ebenso.  Den Besitzern dürfte daher ein Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung gemäß § 826 BGB zustehen.

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