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P&R-Container-Insolvenzverfahren – Fristen laufen jetzt

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Das Amtsgericht München hat durch formellen Beschluss vom 24.07.2018 die Insolvenzverfahren über die P&R Gruppe eröffnet.

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Er begründet nun Masseverbindlichkeiten.

Was sind die nächsten Schritte?

Die Insolvenzverwaltung wendet sich nun an die ihr bekannten Gläubiger der P&R-Gruppe und fordert diese dazu auf, binnen einer bestimmten Frist formell ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen bei ihr anzumelden.

Diese Frist ist datiert worden auf den 14.09.2018.

Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen, er erkennt diese an oder widerspricht den Forderungen, wenn diese nicht plausibel oder nicht nachgewiesen sind.

Bereits im Oktober werden die ersten Gläubigerversammlungen stattfinden.

Wie konnte es nur soweit kommen?

Die Insolvenzverwalter legten dem Amtsgericht München mittlerweile ein Gutachten vor. Danach steht nun fest: Von 1,6 Millionen Containern sind nur 618.000 da. Insolvenzverwalter Dr. Jaffé sagt dazu: „Dass heute so viele Container fehlen, bedeutet nicht, dass diese früher vorhanden waren und dann verloren gingen“. 

Die P&R Gruppe hat offenbar schon über viele Jahre hinweg Verträge mit Investoren über Container geschlossen, die es nie gab. Neu eingeworbene Anlegergelder wurden verwendet, um fällige Forderungen zu bedienen. Seit dem Jahr 2007 schon war die Differenz zwischen den verkauften und den tatsächlich vorhandenen Containern stetig angewachsen.

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