P&R – Münchner Bank eG droht Verurteilung wegen fehlerhafter Beratung

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Die 32. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer mündlichen Verhandlung am 16.03.2020 angekündigt, die Münchner Bank eG wegen fehlerhafter Beratung eines Kunden zu einem P&R-Investment zu verurteilen. Der Kläger, der von Rechtsanwältin Sarah Mahler, Partnerin der Kanzlei WinterWotsch PartmbB, vertreten wird, hatte im Oktober 2014 mehrere zehntausend Euro aufgrund der Beratung durch die Münchner Bank eG investiert. 

Beratungsfehler

Die Vorsitzende Richterin sah nach vorläufiger Einschätzung in der mangelnden Aufklärung über die rechtlichen Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb der Container einen Beratungsfehler. Der Münchner Bank eG, die die P&R-Angebote mit banküblichem Sachverstand prüfen muss, hätte auffallen müssen, dass ein Eigentumserwerb der Container rechtlich nicht möglich sei. Zumindest hätte der Kläger auf Bedenken zur juristischen Plausibilität hingewiesen werden müssen. 

Die Einschätzung des Gerichts erfolgte in voller Kenntnis des Urteils einer anderen Kammer des LG München I aus dem November 2019 (Az. 3 O 3436/19). Im dortigen Verfahren ging das Gericht bereits davon aus, dass überhaupt keine Vermittlung zum eingeklagten P&R Investment durch den beklagten Vermittler stattfand. Nur höchstvorsorglich verneinte das Gericht das Vorliegen von Aufklärungsmängeln, die offenbar im dortigen Verfahren auch nicht sehr fundiert vorgetragen worden sind. 

Außerdem hätte die Münchner Bank eG ihren Kunden über das veränderte Marktumfeld im Containermarkt hinweisen müssen. Auch hier sahen die Richter eine Pflicht der Bank das Marktumfeld zu beobachten. Der Kläger hätte auf die Gefahren eines verschlechternden Marktumfelds für seine Investition hingewiesen werden müssen. 

Weitere Beratungsfehler, wie die Nichtaufklärung über die eingeschränkten Bestätigungsvermerke, behielt sich das Gericht noch vor. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass auch diesbezüglich keine Aufklärung erfolgte. 

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Aufgrund der dargelegten Rechtsauffassung legte das Gericht der Münchner Bank eG nahe, dem Kläger ein entsprechend hohes Vergleichsangebot zu unterbreiten. Nur so könne die Bank ein Urteil noch möglicherweise abwenden. 

In der mündlichen Verhandlung konnte oder wollte die Münchner Bank eG allerdings kein konkretes Angebot abgeben. Die Bank will nun bis spätestens 06.04.2020 ein Vergleichsangebot vorlegen. 

Andernfalls droht das erste P&R-Urteil gegen die Münchner Bank eG. Die Münchner Bank eG wäre bundesweit auch das erste Kreditinstitut, das wegen einer fehlerhaften Beratung zu einem P&R-Investment verurteilt werden würde. 

Die Münchner Bank eG müsste dann dem Kläger nicht nur sein investiertes Kapital abzüglich der erhaltenen Mieten zurückzahlen, sondern ihn auch noch vor etwaigen Mietrückforderungen durch den Insolvenzverwalter freistellen. 

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Die mündliche Verhandlung vor dem LG München I zeigt, dass es Sinn macht, die Berater und Vermittler in Haftung zu nehmen. Weitere Gerichte, wie etwa das Landgericht Stuttgart, haben ebenfalls bereits positive Urteile für Anleger gesprochen. Die Chancen auf Erlangungen von Schadensersatz sind deutlich gestiegen. 

Die Vorteile für ein Vorgehen wegen Falschberatung liegen auf der Hand. Der wichtigste und größte Vorteil: Im Normalfall sind die Gegner, wie hier die Münchner Bank eG, solvent. Den beklagten Beratern auf der Gegenseite ist zudem daran gelegen, die Angelegenheit möglichst diskret zu lösen, da sie meistens viele Kunden beraten haben.  Das ist oft der Grund für einen Vergleich – oftmals verbunden mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung.

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