Schadensersatz wegen Schiffsfonds: OLG München bestätigt Verurteilung der VR Bank Rosenheim-Chiemsee

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Das Landgericht Traunstein hat die VR Bank Rosenheim-Chiemsee zu vollem Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 16.12.2011 - 5 O 4265/10).

Die Klägerin, eine Rentnerin aus Prien, hatte auf Veranlassung der Bank einen Schiffsfonds mit der Bezeichnung „13.Maritim Invest Beteiligungs GmbH & Co. KG" gekauft. Dafür zahlte sie einen Betrag von 40.000,00 EUR zuzüglich 5 % Agio. Die Bank hatte den Fonds als überdurchschnittlich rentabel und wachstumsträchtig sowie als sicher be­zeichnet. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Beteiligung nicht verkäuflich und erstmals zum 31.12.2020 kündbar ist; die Geldanlage war praktisch wert­los.

Das Landgericht sah die Klage als begründet an. Es kam nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt hat: Zum Einen handelte es sich hier um eine unternehmerische Beteili­gung, die aufgrund der Unsicherheit der Ertragssituation der Schiffsgesellschaften und drohender Überkapazitäten das Risiko mit sich brachte, dass für die Klägerin (die auf Erträge ihres Kapitals angewiesen war) die angekündigten Zinszahlungen ausbleiben.

Zum Anderen wäre es bei dieser Gesellschaftsbeteiligung gegenüber der zum Beratungszeitpunkt 68-jährigen, mit derarti­gen Anlagen nicht vertrauten und somit mit einer Fülle für sie neuen Informationen kon­frontierten Klägerin für eine bewusste Anlageentscheidung erforderlich gewesen, ihr zu ermöglichen, sich durch eigene Lektüre von geeignetem Informationsmaterial mit dem Anlageprodukt vertraut zu machen und das Für und Wider abzuwägen. Dies war aber nicht der Fall. Der Klägerin war vor dem Beratungsgespräch kein Prospektmaterial überlassen worden. Die Klägerin kann nach dem Urteil, das vom OLG München am 11.06.2012 in II. Instanz bestätigt worden ist (Az. 17 U 242/12), Schadensersatz verlangen. Der Anspruch geht darauf, so gestellt zu werden, als ob sie die Fondsbetei­ligung nicht gezeichnet hätte.

Das Urteil, so Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen, hat weitreichende Konsequenzen für alle Anleger von Schiffs-, Medien- und Immobilienfonds.

Sofern die Kunden von ihren Bankberatern nicht über die besonderen Risiken derartiger Beteiligungen aufgeklärt wurden, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz.


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