Veröffentlicht von:

Privat für die Rente vorsorgen - sinnvoll oder nicht?

  • 1 Minuten Lesezeit

Nicht nur die Versicherungen und Versicherungsvertreter werben offensiv für den Abschluss von privaten Rentenversicherungen, Riesterrenten und Lebensversicherungen. Sogar die Deutsche Rentenversicherung hält ihre Mitglieder an, zusätzlich für ihre Altersrente vorzusorgen und eine sog. Riesterrentenversicherung abzuschließen. Aber ist eine solche Vorsorge tatsächlich sinnvoll?

Gerade für Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger, die im Rentenalter lediglich eine sog. Grundsicherung, d.h. eine Rente auf Hartz-IV-Niveau gemäß SGB XII erhalten werden, lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung wird die mühsam angesparte Rentenversicherung später, wenn die Grundsicherungsrente bezogen wird, auf diese einfach angerechnet. Das bedeutet, die private Vorsorge erhält man nicht zusätzlich zur Grundsicherungsrente, sondern gar nicht.

Die Versicherungsvermittler belehren darüber aber bei Vertragsabschluss nicht! Einmal abgeschlossene private Rentenversicherungen können zwar gekündigt werden. Aber die Versicherung gibt die bis zur Kündigung eingezahlten Beiträge kaum freiwillig wieder zurück. Es ist aber möglich, bei der Versicherung wegen dieses Belehrungsfehlers die Rückerstattung der Beiträge geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei!

Bei Problemen mit Ihrer Versicherung können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SZ-Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema