Private Krankenversicherung für das Kind nach der Scheidung?

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Ist ein Kind seit seiner Geburt - wie auch die Eltern während der Ehe - privat krankenversichert und bleibt der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert, hat er die Kosten für die private Krankenversicherung des Kindes als angemessenen Unterhalt zu übernehmen. Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts geht davon aus, dass die Kinder kostenfrei über die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert sind. Sind sie nicht gesetzlich krankenversichert, dann muss der Unterhaltspflichtige auch die Kosten der privaten Krankenversicherung übernehmen (OLG Koblenz, Urteil 19.01.10, Az.: 11 UF 620/09).


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