Private Krankenversicherung: Mehrheit der Versicherten versteht Beitragserhöhungen nicht

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Eine Studie hat ergeben, dass die Mehrheit der Krankenversicherten in Deutschland nicht versteht, warum ihr Versicherer Beitragserhöhungen vorgenommen hat. Laut eines Berichts des Wirtschaftsmagazins „Versicherungswirtschaft heute“ können 58 Prozent der Versicherten Gründe für die höheren Prämien eher nicht nachvollziehen. Immerhin 38 Prozent der Befragten überlegen, aufgrund der Beitragserhöhung Ihre Krankenversicherung zu wechseln. Auch beim Thema Kommunikation scheinen gerade die privaten Krankenversicherer Nachholbedarf zu haben: 40 Prozent der PKV-Kunden sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten. 

Private Krankenversicherung bei Beitragserhöhungen oft zu vage 

Dass gerade die privaten Krankenversicherungen der verständlichen Kundenkommunikation zu wenig Aufmerksamkeit schenken, wird von Verbraucherschützern schon lange bemängelt. Kundenanschreiben, Verträge oder Änderungsmitteilungen sind häufig schwer verständlich oder schwammig formuliert. Die Gründe für Beitragserhöhungen bleiben oft vage, was bei Versicherten zunehmend für Skepsis sorgt. So zogen PKV-Kunden bereits vor Jahren gegen ihre private Krankenversicherung vor Gericht, weil sie die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen anzweifelten. Diese rechtliche Auseinandersetzung ging sogar bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). 

Verbraucherschützer: Transparenz ist unabdingbar 

»Es ist erstaunlich, dass bei den Versicherungsunternehmen offenbar noch nicht angekommen ist, dass transparente Kommunikation im Kundenumgang mittlerweile unabdingbar ist«, sagt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Die Unternehmen verspielen nicht nur Vertrauen, sondern missachten oftmals auch bestehende Gesetze. Daher ist es für uns nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen bei Verbraucherschützern Rat suchen und sich rechtlich zur Wehr setzen.« 

BGH-Urteile: PKV-Beitragserhöhungen unwirksam, wenn nicht ausreichend erklärt 

Im Fall der Verständlichkeit von PKV-Beitragserhöhungen hat der BGH im Dezember 2020 nun für mehr Klarheit gesorgt. Die Karlsruher Richter urteilten in zwei Fällen der AXA Versicherung (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19), dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn diese nicht nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im nötigen und verständlichen Umfang erklärt werden. Ist dies der Fall, können sich privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen. 

Beitragserhöhungen: Private Krankenversicherung muss Gesetze einhalten 

»Wir wissen, dass die Versicherer gerade bei den Erhöhungsschreiben nicht die nötige Sorgfalt walten lassen«, sagt Rechtsanwalt Rosing. »In der Vergangenheit gab es immer wieder teilweise gravierende Mängel bezüglich Transparenz und Informationsgehalt – bei allen Versicherern. Mit dem aktuellen BGH-Urteil im Rücken können privat Krankenversicherte sich nun zu viel gezahltes Geld zurückholen. Wir als Verbraucherkanzlei unterstützen sie dabei. Denn je mehr PKV-Kunden ihre Ansprüche geltend machen, umso höher wird der Druck auf die Versicherungen, sich an bestehende Gesetze zu halten.« 

PKV-Rückzahlungen im vierstelligen Bereich möglich 

»Hinzu kommt, dass viele PKV-Kunden eh schon mit teilweise sehr hohen Beiträgen und somit einer starken finanziellen Belastung zu kämpfen haben«, so Rosing weiter. »Erst kürzlich haben zahlreiche Unternehmen ihre Beiträge stark angehoben, teilweise im zweistelligen Prozentbereich. Wir prüfen, ob die Versicherten aus den vergangenen zehn Jahren Geld aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern können. Dabei sind Rückzahlungen im vierstelligen Bereich möglich – auf das Geld können und wollen viele nicht einfach so verzichten.« 

Handeln Sie jetzt! 

Sind auch Sie privat krankenversichert und möchten prüfen, ob Sie Geld aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern können? Dann helfen wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Ihnen gern weiter. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie einfach und bequem von zu Hause aus den kostenlosen Online-Check machen, ob Ihre Versicherung betroffen ist. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir mit Ihnen dann Ihre Möglichkeiten. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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