Private Krankenversicherung: Warum unwirksame PKV-Beitragserhöhungen kein »Formfehler« sind

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Privat Krankenversicherte bekommen jährlich eine Beitragserhöhung ihrer Versicherung präsentiert. Aber viele wissen nicht, dass die Versicherungen ihre Beitragserhöhungen umfangreich begründen müssen. Ähnlich wie bei Mieterhöhungen muss dem Versicherten erklärt werden, warum man die Beiträge anhebt. Nun sind erste Versicherer verurteilt worden, PKV-Beiträge aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückzuzahlen. In diesem Beitrag erklären wir, warum es sich hier um mehr als nur einen »Formfehler« der Versicherer handelt. 

BGH-Urteil: Zu viel gezahlte Prämien können zurückverlangt werden 

In einem Urteil des BGH vom 19. Dezember 2018 (Aktenzeichen IV ZR 255/17) wurde klargestellt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist. Im Falle einer nicht ausreichenden Begründung kann der privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen. 

In einem Verfahren gegen die AXA Versicherung hatte das Oberlandesgericht Köln im Januar 2020 entschieden, dass diese Anforderungen bei der Beitragserhöhung eines Klägers nicht erfüllt waren (Aktenzeichen 9 U 138/19). Dem PKV-Kunden wurden 3.500 Euro Rückzahlung zugesprochen, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Fast keine Versicherung erfüllt die Anforderungen 

Aber auch andere Versicherungen bleiben bei der Begründung ihrer Erhöhungen recht wortkarg. Egal ob Barmenia, ARAG, Allianz, ERGO oder DKV - es betrifft fast alle Privatversicherer. Seit Anfang April 2020 haben die Anwälte der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing mehr als 10.000 Fälle geprüft. Das Ergebnis: Fast keine Versicherung erfüllt die Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Begründung gesetzt haben. 

Rückforderung für die letzten 10 Jahre möglich 

Daraus folgt, dass sämtliche falsch begründeten PKV-Beitragserhöhungen unwirksam waren und zurückgefordert werden können – und zwar für die letzten 10 Jahre. Im Durchschnitt beläuft sich der Rückforderungsbetrag in unseren Verfahren auf 5.000 bis 12.000 Euro. Als Selbstständiger weiß Rechtsanwalt Florian Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, wie heftig die PKV-Beitragserhöhungen ausfallen können. »Viele Freiberufler begrüßen die Möglichkeit, einen bis zu fünfstelligen Betrag zurückfordern zu können – auf das Geld wollen viele nicht einfach so verzichten.« 

Viel mehr als nur ein »Formfehler« 

Dennoch gibt es von Versicherern und Maklern Kritik. Sie sprechen gern von einem »Formfehler«, den ihrer Meinung nach einige Menschen jetzt auszunutzen versuchten. »Das sehen wir eindeutig anders«, sagt Rechtsanwalt Rosing. »Es gibt ebendiese Rechtsprechung, damit Transparenz für Verbraucher geschaffen wird und sich nicht jeder Versicherer den bequemsten, sprich: kostengünstigsten Weg sucht. Die Versicherer haben diese Regeln zu beachten – wer es nicht tut, handelt rechtswidrig.« 

Verbraucherschutz steht an erster Stelle 

»Wir von BRR setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein«, so Rosing weiter. »Deshalb muss sich niemand, der seine zu viel gezahlten Beiträge rechtmäßig zurückfordert, einreden lassen, dass er oder sie dem Gesundheitssystem schade – denn das haben schließlich diejenigen getan, die sich nicht an die Regeln gehalten und unwirksame Beitragserhöhungen herausgegeben haben. Undurchsichtige und schwammige Formulierungen wie diese haben in der Vergangenheit bereits zu großen Verbraucherskandalen geführt.« 

Wir machen Ihr Recht geltend! 

Sind Sie privat versichert und möchten prüfen, ob Sie von den unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Sie Beiträge von Ihrer Versicherung zurückfordern können. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Wir machen uns für Sie stark! 


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