Private Krankenversicherung: Wie Selbstständige sich zu hohe PKV-Beiträge zurückholen können

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Die Beitragserhöhungen oder auch „Beitragsanpassungen“ (BAP) der privaten Krankenkassen sind für viele Privatversicherte ein großes Ärgernis. Gerade in den letzten Jahren haben viele Versicherer ihre Tarife massiv erhöht, teilweise sogar im zweistelligen Prozentbereich. Besonders für Selbstständige, die eine private Krankenversicherung (PKV) aufgrund der tariflichen Freiheiten gern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorziehen, ist dies eine starke finanzielle Belastung.  

PKV für viele Selbstständige attraktiv

Selbstständige oder Freiberufler wählen oft die PKV, da die Beiträge nicht wie bei der GKV an das Einkommen gekoppelt sind. Attraktiv sind hier die Wahlmöglichkeiten, sich einen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif auszusuchen. Für Freiberufler, die durchaus öfter mal mit Einkommensschwankungen zu rechnen haben, ist dies im Idealfall auch eine finanzielle Entlastung. 

Coronakrise sorgt für Engpässe 

Aber gerade in der Coronazeit haben es Selbstständige besonders schwer. Bei vielen sind die Einnahmen infolge der Krise weggebrochen. Manche mussten ihren Betrieb zur Zeit des Lockdowns sogar ganz schließen. Zwar hat die Bundesregierung Milliardenhilfen zur Verfügung gestellt, aber bei vielen Selbstständigen kamen diese Finanzspritzen nicht oder nur bedingt an. 

Vor allem viele Solo-Selbstständige wissen bis heute nicht, ob diese Programme für sie in Frage kommen. Andere wiederum haben eine finanzielle Soforthilfe erhalten, müssen diese aber möglicherweise zum Teil wieder zurückzahlen. So sind beispielsweise bei manchen die privaten Lebenshaltungskosten vollständig in die Berechnung des Engpasses mit eingeflossen, was in einigen Bundesländern unzulässig ist. 

Selbstständige können sich zu hohe PKV-Beiträge zurückholen

In diesen Zeiten können viele Selbstständige auf unnötige und auch unrechtmäßige finanzielle Belastungen gut verzichten. Was viele nicht wissen: Sie können sich als Privatversicherte möglicherweise zu viel gezahlte PKV-Beiträge zurückholen. In der Vergangenheit haben viele private Krankenversicherer ihre Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet. Sie haben ihren Kunden oft nur unzureichende Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« geliefert oder haben einfach nur den Gesetzestext wiedergegeben, der für die meisten Verbraucher oft unverständlich ist. 

BGH-Urteil: ordnungsgemäße Begründung 

Laut § 203 Abs. 5 VVG sind die privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihren Kunden bei einer Beitragserhöhung den Grund dafür auf verständliche Weise mitzuteilen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2018 (Aktenzeichen IV ZR 255/17) besagt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist. Ist die Begründung nicht ausreichend, kann der privat Krankenversicherte die unwirksam erhöhten Beiträge zurückverlangen. Das höchste deutsche Zivilgericht stellt sich hier also eindeutig auf die Seite der Verbraucher. 

Verbraucherschutz im Fokus

Tatsächlich haben es private Krankenversicherer in der Vergangenheit bei der Begründung oft nicht allzu genau genommen. Um Verbraucher vor intransparenten Verträgen und unverständlichen Schreiben zu schützen, wurden ebendiese Regeln in den vergangenen Jahren verschärft. Versicherer und Makler versuchen dennoch gern, ihre Versäumnisse als „Formfehler“ darzustellen, aber in Wirklichkeit haben sie gegen geltendes Recht verstoßen.  

Auch der allgemeine Vorwurf, Betroffene würden mit ihrer Rückforderung der Versichertengemeinschaft schaden, kann entkräftet werden: Für den Schaden sind allein die Versicherer verantwortlich, da sie, womöglich um Kosten zu sparen, nicht die notwendige und vom Gesetz vorgegebene Sorgfalt haben walten lassen. 

Rückzahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich möglich 

Namhafte Versicherer wie die AXA (OLG Köln, Aktenzeichen 9 U 138/19) oder die Barmenia (LG Frankfurt, Aktenzeichen 2-23 O 198/19) sind bereits zur Beitragsrückzahlung verurteilt worden. Teilweise wurden den Klägern vier- bis fünfstellige Beträge zugesprochen. Es betrifft allerdings auch andere Versicherer wie ARAG, ERGO, Allianz oder DKV – als Verbraucherkanzlei haben wir bereits Tausende von Verträgen geprüft und in den fast allen Fällen eine unzureichend begründete Beitragserhöhung entdeckt. 

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie privat krankenversichert? Dann können sie möglicherweise Beiträge aus den vergangenen 10 Jahren zurückfordern. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Sie von den unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen Ihr Recht geltend! 


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