Pro oder kontra Betriebsräte – Gründung verhindern oder unterstützen?

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Obwohl schon ab fünf Arbeitnehmern ein Betriebsrat gebildet werden kann, haben viele mittelständische Betriebe noch immer keinen Betriebsrat. Gründe mögen darin zu sehen sein, dass Arbeitnehmer an der Durchsetzungskraft eines Betriebsrats zweifeln und Arbeitgeber befürchten der Betriebsrat schränke unternehmerische Freiheiten zu sehr ein.

Richtigerweise überwiegen die Vorteile jedoch die Nachteile: Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei Unternehmerentscheidungen, beispielsweise bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Verzichten Arbeitnehmer auf die Institution Betriebsrat, verzichten sie auf einen Teil ihrer Rechte.

Aber auch die Skepsis von Arbeitgebern ist zum Großteil ungerechtfertigt. Ein funktionierender Betriebsrat erweist sich bei genauerer Betrachtung als ein in vielerlei Hinsicht vorteilhaftes Institut: Werden Betriebsräte in Arbeitgeberentscheidungen eingebunden, sind diese für den einzelnen Arbeitnehmer leichter zu akzeptieren. Die demokratische Legitimation „von oben nach unten“ kann damit zu einem deutlich besseren Betriebsklima beitragen.

Zudem ist ein guter Betriebsrat ein nützliches Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Belegschaft und gewährleistet praxisorientierte Lösungen.

Bei Betriebsänderungen können unter Zuhilfenahme des Betriebsrats Lösungen erarbeiten werden, die in betriebsratslosen Betrieben nicht zur Verfügung stünden. Wird bei betriebsbedingten Entlassungen mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich nebst Namensliste abgeschlossen, unterliegen die Kündigungen nur der eingeschränkten Prüfung durch die Arbeitsgerichte. Der Arbeitgeber des betriebsratslosen Betriebs findet sich in diesen Fällen meist vor dem Arbeitsrichter wieder.

Auch sorgen Betriebsvereinbarungen für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Sie können dem Arbeitgeber Dauerbefugnisse einräumen, z. B. bei Überstundenanordnungen, die er ohne Betriebsrat nicht hätte.

Insgesamt wird der Kosten-Nutzen-Faktor eines Betriebsrats von 90 % aller Arbeitgeber als positiv bewertet. Einer neuen Studie zu Folge, stehen 80 % der Arbeitgeber einer Betriebsratsgründung offen entgegen. 67 % der Arbeitgeber, in deren Betriebe ein Betriebsrat existiert, raten anderen Unternehmen dazu, Betriebsräte zu bilden. 24 % der Arbeitgeber verzeichnen langfristig Umsatzanstiege, die nachweislich auf die Betriebsratsgründung zurückzuführen sind.

Die vom Gesetz gepredigte „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist daher nicht nur eine gesetzgeberische Floskel, sondern erweist sich als praxistaugliches Instrumentarium um ein Unternehmen weiterzuentwickeln.

Dr. Michael Heintz, Fachanwalt für Arbeitsrecht | Wissing Rechtsanwälte, Landau


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