Probleme bei der Patentanmeldung Teil 1: Keine Neuheit

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Nach § 1 Abs. 1 PatG werden in der Bundesrepublik Deutschland Patente für Erfindungen (auf allen Gebieten der Technik) erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Für Patente innerhalb der Europäischen Union gilt § 53 Abs. 1 EPÜ mit gleichem Wortlaut: Europäische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik ebenso erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. 

Im vorliegenden Beitrag erläutern wir Ihnen kurz, was unter einer neuen Erfindung zu verstehen ist.

1. Neuheit

Eine Erfindung ist dann neu, wenn sie nicht zum bestehenden Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der Erfindung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Hierzu gehören wissenschaftliche Aufsätze oder Bücher, Messen/Ausstellungen, Produktpräsentationen des Erfinders et cetera.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine technische Erfindung erschaffen haben, halten Sie diese gegenüber Dritten unbedingt geheim. Sie sollten auch keine Produktpräsentationen zu Ihrer Erfindung „im kleinen Kreis“ abhalten.

Rufen Sie uns stattdessen sofort an! Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, vor, bei oder nach der Erfindung. Wir erstellen für Sie auch Lizenzverträge zum Verkauf oder für eine Nutzungslizenz an einem Patent. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir führen derzeit (März 2016) u.a. ein dimensionales patentrechtliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden.

3. Warum wir?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer patentrechtlichen Abmahnung oder einer Patentanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie beraten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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