Post von Rechtsanwalt Ralf Heyl - Wir helfen die Forderungen abzuwehren und erklären, wie man sein Geld zurückbekommt.

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT hat auch im Jahr 2023 wieder zahlreiche Prozesse gegen Ralf Heyl für Verbraucher gewonnen. Hier erklären wir, was Sie tun können, wenn Ralf Heyl Sie anschreibt oder Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag von Ralf Heyl erhalten haben.

Der Fall Ralf Heyl

Zahlreiche Personen werden von Rechtsanwalt Ralf Heyl angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Ralf Heyl behauptet, Sie würden ihm persönlich Geld schulden. Die Forderungen will er von der damaligen Deutsche Postbank AG aufgekauft haben. Es handelt sich zudem um sehr alte Forderungen.

Besonders nachteilhaft ist, dass Ralf Heyl auch Kleinstforderungen bei der SCHUFA eintragen lässt. Damit ist man nicht mehr kreditwürdig und bekommt im Zweifel keine neue Wohnung mehr, weil man dem Vermieter keine "saubere SCHUFA" vorlegen kann. Der Druck steigt dadurch, Ralf Heyl zu bezahlen.

Seit fünf Jahren vertritt JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Verbraucher gegen Ralf Heyl. Fachanwalt Dr. Achim Tiffe dazu: "Niemand sollte auf die Schreiben zahlen, ohne vorher die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt geprüft zu haben. Wir haben bei zahlreichen Gerichten inzwischen Verbraucher vertreten und die Gerichtsverfahren gewonnen. Die Verbraucher mussten in diesen Fällen die Forderungen nicht bezahlen." 

Auch gegen SCHUFA-Einträge kann man sich erfolgreich wehren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen SCHUFA-Eintrag von Ralf Heyl wegbekommen möchten.

Selbst wenn man seit Jahren Geld an Ralf Heyl gezahlt hat, kann man dies möglicherweise zurückverlangen. 

Als ersten Schritt empfehlen wir: Lassen Sie die Forderung von einem Rechtsanwalt überprüfen, der Erfahrung mit derartigen Forderungen hat.

Sehen Sie sich dazu auf YouTube das Video dazu an.

JUEST+OPRECHT gewinnt weitere Prozesse gegen Ralf Heyl     

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat auch im Jahr 2023 wieder mehrere Gerichtsverfahren für Verbraucher gegen Ralf Heyl gewonnen:

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem Verbraucher erneut Recht gegeben, dass der Anspruch von Ralf Heyl nicht besteht. Ralf Heyl verlor das Gerichtsverfahren.

Ebenso sah es das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Berufung. Ralf Heyl hat vor der Entscheidung die Berufung daher zurückgenommen. Das Urteil des LG Rottweil wurde damit rechtskräftig.

Das Amtsgericht Hannover hat Ralf Heyl verurteilt, einen alten Vollstreckungsbescheid herauszugeben, weil dieser nicht wirksam zugestellt wurde. Der Vollstreckungsbescheid wurde inzwischen von Ralf Heyl entwertet herausgegeben. Der Verbraucher musste nichts zahlen. 

Das Landgericht Bochum sah es ebenso und lehnte den Anspruch von Ralf Heyl in der Berufungsinstanz ab.

Alle genannten Entscheidungen sind rechtskräftig.

Zahlreiche Gerichte haben Zweifel an den Forderungen von Ralf Heyl

Das Oberlandesgericht Frankfurt führte dazu in seiner Entscheidung aus: 

„Die Abtretung begegnet auch rechtlichen Bedenken, da nach der Internetseite des Klägers dessen ausschließliches Geschäftsfeld die Eintreibung von Forderungen zu sein scheint. Dies geschieht ausweislich einer unbestritten sechsstelligen Anzahl angeblich an den Kläger abgetretener Forderungen offensichtlich gewerblich. Wie ein derartiger Rechteübergang auf den Kläger letztlich zustande gekommen sein soll, legt dieser nicht offen. Auch zu den vom Senat geäußerten Zweifeln daran, wie der Kläger überhaupt die Mittel für einen Forderungserwerb in vermutet siebenstelliger Höhe aufgebracht haben will, hat sich dieser nicht geäußert.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Abtretung an Ralf Heyl daher für nichtig. Dies hat grundsätzliche Bedeutung. Entsprechend kann Ralf Heyl nach unserer Meinung auch gegenüber anderen Verbrauchern die Forderungen schon aus diesem Grund nicht geltend machen.

Zudem sind die meisten Forderungen voraussichtlich auch verjährt.

Was wir Betroffenen raten:

Wir raten allen betroffenen Personen, 

  • keine Erklärungen gegenüber Ralf Heyl abzugeben und 
  • keine Zahlungen zu leisten, ohne die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt vorher geprüft zu haben, der über entsprechende Prozesserfahrung mit Ralf Heyl hat.

Ebenso sollten Verbraucher, die schon seit Jahren an Ralf Heyl zahlen, prüfen lassen, 

  • ob sie weiter an Ralf Heyl zahlen müssen oder 
  • sogar bereits gezahlte Beträge zurückerhalten können.
  • Selbst gegen Vollstreckungstitel kann im Einzelfall erfolgreich vorgegangen werden.
  • SCHUFA-Einträge müssen nicht einfach hingenommen werden.
  • Auch müssen Erben nicht jede Forderung erfüllen und können ihre Haftung auf den vorhandenen Nachlass begrenzen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Verbraucher gegen Ralf Heyl sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sprechen Sie uns bei Interesse an oder schicken sie uns die Schreiben von Ralf Heyl zu!

Ansprechpartner:    Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe

Telefon:                      040 / 389 35 36

E-Mail:                         post@juestundoprecht.com

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Foto(s): Achim Tiffe

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