Reklamation Möbelhaus 2025 - 5 Tipps eines Rechtsanwalts

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Eine Küche, die vom Verkäufer falsch montiert wurde

Als Rechtsanwalt habe ich schon mehreren hundert Kunden bei Reklamationen gegen Möbelhäuser (z.B. XXXLutz, HARDECK, Roller, Küchen WALTHER, PORTA, Zurbrüggen, Höffner, Ostermann, POCO, Reddy oder Moabiter Möbel) geholfen. Mit diesen 5 Tipps möchte ich Ihnen helfen, Ihre Rechte besser durchzusetzen und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

1. Nutzen Sie den Onlineshop des Möbelhauses

Auch wenn Sie im stationären Möbelhaus Ihre Traum-Couch oder den perfekten Schrank finden, sollten Sie die anschließende Bestellung wenn möglich lieber im Onlineshop des jeweiligen Möbelhauses abschließen. Warum? Weil Sie beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Das bedeutet, Sie können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Diese Möglichkeit haben Sie nicht, wenn Sie im Geschäft kaufen.

Gerade bei Sofas oder Betten kenne ich diverse Fälle von Kunden, die mir schildern, dass die gelieferte Ware nicht so ist, wie in der Ausstellung, das Möbelhaus sich aber stur stellt und keinen Mangel anerkennen will. Wenn Ihnen aber ein Widerrufsrecht zusteht, haben Sie diese Diskussion nicht.

Daher: Möbel erst im Laden anschauen, aber dann online bestellen!

2. Dokumentieren Sie Ihre Reklamation

Falls Sie ein Problem mit Ihrem neuen Möbelstück haben, ist es wichtig, die Reklamation gut zu dokumentieren. Vermeiden Sie telefonische Beschwerden oder Online-Formulare, denn der genaue Inhalt Ihrer Reklamation lässt sich später schwer nachweisen. Auch hier kenne ich viele Fälle, wo einfach vom Möbelhaus bestritten wird, dass eine Beschwerde eingegangen sei.

Am besten schreiben Sie eine E-Mail an das Möbelhaus und hängen aussagekräftige Fotos des Mangels an. So haben Sie später Beweise in der Hand, die klar dokumentieren, wann der Mangel aufgetreten ist.

3. Setzen Sie Fristen

Wenn Sie eine Reklamation einreichen, setzen Sie dem Möbelhaus immer eine Frist zur Nachbesserung. So kommen Sie schneller voran. Schreiben Sie z. B. „Ich bitte Sie, den Schaden innerhalb von 14 Tagen zu beheben.“ Warum ist das wichtig? Wenn das Möbelhaus die Frist nicht einhält, kommt es in Verzug. Das bedeutet, Sie haben mehr Rechte – etwa auf Schadensersatz (z.B. die Übernahme der Anwaltskosten) oder den Rücktritt vom Kaufvertrag. 

4. Lassen Sie sich helfen

Haben Sie das Gefühl, dass Sie nicht weiterkommen? Das Möbelhaus beruft sich auf AGB-Regelungen, die Ihnen suspekt vorkommen? Dann scheuen Sie sich nicht, sich professionelle Unterstützung durch einen Anwalt zu holen. Anwälte wissen genau, welche Rechte Sie haben und können Ihnen oft schneller zum Erfolg verhelfen. 

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten solcher Streits meistens übernommen und wenn sich das Möbelhaus schon im Verzug befindet (siehe Tipp Nr. 3), kann der Anwalt seine Kosten für Sie ohnehin gegenüber dem Möbelhaus geltend machen.

5. Fragen Sie Ihren Anwalt nach seinen Erfahrungen mit dem konkreten Möbelhaus

Nicht alle Möbelhäuser sind gleich. Manche Unternehmen reagieren schneller, andere stellen sich quer. Es ist wichtig, einen Anwalt zu wählen, der bereits Erfahrung mit dem Möbelhaus hat, bei dem Sie gekauft haben. Warum? Nichts ist schlimmer, als wenn ein Anwalt ebenfalls im Kundenservice „feststeckt“, weil er nicht die richtigen Kontakte zum Möbelhaus hat. Fragen Sie daher vor der Beauftragung nicht nur nach der Erfahrung mit Möbelhäusern generell, sondern auch nach den Erfahrungen mit Ihrem konkreten Möbelhaus. So vermeiden Sie unter Umständen längere Wartezeiten und unnötigen Ärger.


Sie haben weitere Fragen oder brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie mich gerne per Email oder Telefon für eine kostenlose Ersteinschätzung und schildern mir Ihren Fall.

Foto(s): DALL·E (KI-Tool)

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