Promouve AG: Unseriöses Angebot! Es eilt! Anwaltsinfo

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Promouve AG mit angeblichem Sitz in Bern in der Schweiz (www.promouveag.com) ist inzwischen klar zu befürchten, dass Anleger hier einem unseriösen Festgeld/-Kapitalanlageanbieter aufgesessen sind und schnell handeln müssen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bezeichnet sich die Promouve AG z.B. als Anbieterin für Festgeldanlagen/Kapitalanlgen und es sollen z.B. Festgelder mit 3,3 - 3,9 % Verzinsung für ein Jahr angelegt werden bei diversen Banken in der Schweiz und Europa.

In einem Warnhinweis vom 14.02.203 mit der Überschrift "Abzockern ausgeliefert" warnt die Stiftung Warentest aber eindeutig vor dem Betreiber Promouve AG und teilt nicht nur mit, dass keine Erlaubnis der BaFin vorliegen würde, sondern schlimmer noch: Die Stiftung Warentest spricht eindeutig von einem  "Abzocker, der falsche Festgelder bei  Schweizer Banken unterbreitet".

Damit steht fest, dass ein höchst unseriöses Angebot zu Lasten der Anleger vorliegt! Schnelles Handeln ist gefragt, weil die Anleger das Geld oftmals an Banken im Ausland überweisen sollten, aber völlig fraglich ist, ob es dort angelegt wurde! 

Eile ist geboten, um zum Beispiel Kontensicherungsmaßnahmen durchzuführen, und abzuklären, was mit den Anlegergeldern passiert ist.

Eile dürfte hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geboten sein, um überwiesene Gelder zu sichern!  

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei Promouve AG ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema