Promouve AG: Anleger-Betrug! Es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Promouve AG mit angeblichem Sitz in Bern in der Schweiz (www.promouveag.com) bemerken inzwischen immer mehr Anleger, dass sie hier einem betrügerischen Festgeld/-Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Eile ist daher geboten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Inzwischen teilen diverse Anleger mit, dass sie im Dezember 2022 ein sechsmonatiges Festgeldangebot der Promouve AG angenommen hätten und die Rückzahlung zwar am 14.06.2023 erfolgen sollte, aber nicht erfolgt ist.

Schlimmer noch: Anleger teilen mit, dass sie noch bis vor ca. 2-3 Wochen Zugriff auf ihr "Depot" gehabt hätten, das aber nicht mehr der Fall sein soll, und die Website von Promouve inzwischen nicht mehr erreichbar sein soll. Das lässt darauf schließen, dass die Verantwortlichen schon dabei sind, die "Zelte" abzubrechen.

Schon in einem Warnhinweis vom 14.02.203 mit der Überschrift "Abzockern ausgeliefert" warnte die Stiftung Warentest eindeutig vor dem Betreiber Promouve AG und wies darauf hin, dass keine Erlaubnis der BaFin vorliegen würde, sondern schlimmer noch: Die Stiftung Warentest spricht eindeutig von einem  "Abzocker, der falsche Festgelder bei  Schweizer Banken unterbreitet".

Schon dadurch war klar, dass Betrug vorliegt, was sich nun leider bestätigt.

Betroffene Anleger der Promouve AG sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, um die von Ihnen überwiesenen Gelder noch zu sichern, bevor es zum Beispiel zu unrechtmäßigen Abverfügungen kommt.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BG; genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.


Betroffene Anleger, die bei Promouve AG ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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