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Prozessauftakt: Krankenpfleger wegen hundertfachen Mordes vor Gericht

  • 1 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

Der Krankenpfleger steht dort nicht zum ersten Mal. Bereits 2015 hat das Landgericht (LG) Oldenburg ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt, dass der Krankenpfleger nur im Ausnahmefall schon nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß kommen kann.

Keine höhere Strafe möglich

Das ist nach deutschem Recht die Höchststrafe. Die in diesem Zusammenhang oft ins Spiel gebrachte Sicherungsverwahrung ist formal juristisch betrachtet keine Strafe. Das bedeutet, dass der Krankenpfleger in dem neuen Verfahren nicht zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt werden wird. Es bleibt bei der bisherigen Verurteilung.

Neues Strafverfahren

Seit seiner letzten Verurteilung konnte die Staatsanwaltschaft noch hundert weitere Morde ermitteln. Das sogenannte Akkusationsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, obwohl eine höhere Verurteilung nicht mehr möglich ist, diese Verbrechen aufzuklären und anzuklagen. So können auch die Angehörigen der Opfer Klarheit erhalten.

Weitere Klinikmitarbeiter im Verdacht

Zudem bestehen Anhaltspunkte, dass vier weitere Klinikmitarbeiter sich wegen Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht haben könnten. Diese eigenständigen Straftaten hofft die Staatsanwaltschaft infolge dieses neuen Prozesses gegen den bereits verurteilten Krankenpfleger aufklären zu können. Nach diesem Verfahren kann die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Prozess dann gegen die vier Klinikmitarbeiter den Krankenpfleger als Zeugen vernehmen.

(LG Oldenburg, Az.: 5 Ks 1/18)

(FMA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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