Sharewood Switzerland AG in Konkurs

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Das Bezirksgericht Zürich hat die Schweizer Sharewood Switzerland AG mit gerichtlichem Entscheid vom 27.01.2022 (Geschäftsnummer: EO220006-L) aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 

Totalverlust droht

Die Entscheidung setzt den unrühmlichen Schlusspunkt unter die Geschichte des Schweizer Kapitalanlageunternehmens, das mit dem Versprechen sicherer Anlagen in Teak- und Balsaholz in Brasilien geworben hatte. Die Anleger der Sharewood Switzerland AG sehen sich angesichts des Konkurses mit dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert. 

Verdacht auf Kapitalanlagebetrug

Gegen das Urteil kann beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach,8021 Zürich, Berufung erklärt werden. Allerdings ist die Sharewood Switzerland AG derzeit führungslos, da der letzte verbliebene Verwaltungsrat, Peter Möckli, von seinem Amt zurückgetreten war. Die Internetseite der Sharewood Switzerland AG hatte die Staatsanwaltschaft Zürich bereits im vergangenen Jahr abgeschaltet. Herr Möckli sitzt wohl seither in Untersuchungshaft, was die Schwere der Verdachtsmomente gegen ihn belegt. Der Hintergrund: Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen ihn und einen Kollegen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug im Millionenbereich. 

Ansprüche prüfen lassen

Anlegern der Sharewood Switzerland AG ist zu raten, sich umgehend an einen auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Sicherung und Geltendmachung von möglichen Schadensersatzansprüchen sicherzustellen. Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Johannes Goetz von der Kanzlei Klamert & Partner steht für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung. Rechtsanwalt Johannes Goetz vertritt bereits eine Vielzahl von Geschädigten Sharewood-Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich und hat die meisten der bisherigen Urteile gegen die Sharewood AG durchgesetzt. 

Foto(s): Bruno Kelly


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