Quarantäne im Urlaub – Ist das noch Erholung?

  • 1 Minuten Lesezeit

Diese Frage stellen sich derzeit viele Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden. Die Urlaubsfreuden sind derzeit ohnehin erheblich eingeschränkt. Wenn man dann noch zu Hause eingesperrt wird, ist von Erholung nicht mehr viel übrig. Es stellt sich die Frage, ob der Urlaub nachzugewähren ist?

Rechtlich ist die Nachgewährung von Urlaub nur bei Krankheit vorgesehen, oder jedenfalls wenn Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit besteht (§ 9, 10 BUrlG).

In anderen Fällen des nachträglichen Arbeitsausfalls während eines bereits bewilligten Urlaubs, zum Beispiel im Fall einer Betriebsschließung bei einem Brand o.ä., bleibt es bei der Freistellung auf Grund der Urlaubserteilung. Eine Nachgewährung von Urlaub kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.

Bei Quarantäne ohne Krankheit ist § 9 BUrlG nach dem Wortlaut jedenfalls nicht anwendbar. Ob die Quarantäne als ein der Krankheit vergleichbarer Fall im Sinne des Gesetzes gelten kann, weil der Urlaubszweck durch die Quarantäne ähnlich wie bei einer Erkrankung vereitelt wird, werden die Gerichte demnächst zu entscheiden haben. Das LAG Köln hat in einer Entscheidung vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21 den Anspruch abgelehnt, aber die Berufung zum BAG zugelassen.

Auch die Frage, ob sich die Nachgewährung, falls sie zu erfolgen hat, nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder auch auf zusätzliche Urlaubsansprüche bezieht, wird juristisch zu klären sein.

Regelungen des Arbeitsvertrages oder auch in Tarifverträgen werden dabei ebenfalls von Bedeutung sein. Aber wer hat schon beim Abschluss dieser Verträge an Corona gedacht?

Für Juristen sind das interessante Rechtsfragen, für die Arbeitsvertragsparteien ist es wohl eher ein Thema, über das man miteinander reden und Kompromisse finden sollte, bevor das Arbeitsverhältnis mit einem langwierigen Rechtsstreit belastet wird.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Beate Kahl

Beiträge zum Thema