Quiet quitting – DESHALB riskieren Sie die Kündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Quiet quitting bedeutet sinngemäß: Dienst nach Vorschrift. Warum Arbeitnehmer damit ihren Arbeitsplatz riskieren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer quiet quitting betreibt, arbeitet ausschließlich innerhalb der festgelegten Arbeitszeiten und führt nur die Tätigkeiten aus, zu denen er verpflichtet ist. Dafür mag es gute Gründe geben: Der eine will seine Energie für seine Familie und Freizeitaktivität schonen, der andere will rund um die Uhr entspannt und stressfrei leben.

Bei Arbeitgebern ist Dienst nach Vorschrift, egal aus welchen Gründen, allerdings meist nicht gern gesehen. Kunden sind da fast noch wählerischer: Wer will sich schon die Haare bei einem Friseur schneiden lassen, der ohne Engagement arbeitet. Und von einem Arzt, der quiet quitting betreibt, will man wohl kaum behandelt werden, genauso wenig, wie man zu einem Anwalt gehen will, der um 17 Uhr den Stift fallen lässt. Eltern bevorzugen für ihre Kinder wohl immer den engagierten, gut vorbereiteten Lehrer, als den unmotivierten Pädagogen, der seit Jahrzehnten mit denselben Aufgabenblättern arbeitet.

Die Liste ließe sich beliebig erweitern; deutlich wird, dass sich quiet quitting zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln könnte, falls sich zu viele Arbeitnehmer daran beteiligen.

Zwar kann der Arbeitgeber gegen Dienst nach Vorschrift an sich nichts unternehmen. Denn der Arbeitnehmer schuldet arbeitsrechtlich nur eine Leistung „mittlerer Art und Güte“, und die liefern Arbeitnehmer bei quiet quitting wohl meist ab.

Auch begehen Arbeitnehmer bei quiet quitting kaum Fehler, und deshalb regelmäßig keine arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen. Arbeitgeber werden es also schwer haben, wegen Tätigkeiten oder Unterlassungen, die das quiet quitting ausmachen, eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.

Allenfalls wenn die Leistung des Arbeitnehmers in den unterdurchschnittlichen Bereich fällt, kommt unter Umständen eine Kündigung wegen Minderleistung in Frage. Die ist aber nur in den seltensten Fällen wirksam, da es oft nahezu unmöglich ist, die Minderleistung gerichtsfest darzulegen und zu beweisen.

Dennoch werden Arbeitgeber regelmäßig einen Weg finden, ihren Mitarbeitern im Fall von quiet quitting zu kündigen, meist bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit. Meist wird die Kündigung zwar wie so oft gegen die Vorgaben des Kündigungsschutzes verstoßen; der Arbeitnehmer wird aber meist trotzdem seinen Job verlieren, da er den Druck am Arbeitsplatz vermeiden und sich lieber für die Abfindung entscheiden wird.

Wer also an seinem Job hängt, sollte sich, auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, engagieren und die bestmögliche Leistung abliefern. Wer seinen Arbeitgeber aber sowieso verlassen will, für den ist Dienst nach Vorschrift regelmäßig eine Option, um über den Umweg einer arbeitgeberseitigen Kündigung und Kündigungsschutzklage an eine hohe Abfindung zu kommen.

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