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Quo vadis THOMASLLOYD - Anleger: Über vertragliche Ausschüttungen stehen Entscheidungen an.

  • 6 Minuten Lesezeit

I. Aktuelles  - vorläufig keine Ausschüttungen für Anleger  

Nun gibt es vorläufig keine Ausschüttungen mehr bei den Fonds, vor denen gewarnt wurde:

CTI 5 D

Infrastrukturfonds; Emittentin: Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

CTI 9 D 

Infrastrukturfonds; Emittentin: Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und

CTI Vario D 

Stille Beteiligung; Emittentin: Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Bei den beiden ersten Fonds konnten Anleger sich auch über eine Treuhänderin an einer Zielgesellschaft beteiligen. Alle drei Infrastrukturgesellschaften beteiligten sich an derselben Zielgesellschaft, der THOMAS LLOYD Cleantech Infrastructure Fund GmbH.

Keine frohe Weihnachten für die Anleger

Nachdem es im letzten Quartal 2020 keine Ausschüttungen mehr für oben genannte Fonds gab, mussten Anleger ein Infoblatt vom 23.12.2020(!) zur Kenntnis nehmen, wonach beabsichtigt sei, mit Stichtag 01.01.2021 ein Fondsplitting vorzunehmen. Den Anleger wurde die sprichwörtliche Pistole auf die Brust gesetzt, kurzfristig zwischen zwei neuen „Strategien“ im Umgang mit vertraglich zugesicherten Ausschüttungen zu entscheiden: weniger(„Ertrag“) oder später („Wachstum“) hießen die Alternativen. Später beschwichtigte Europachef Klein, dass das eher eine Art Meinungsumfrage gewesen sei, folglich Anleger ihre Strategiewahl in einem Schreiben vom Januar 2021 handschriftlich unterschreiben sollen und eine Einladung zur Gesellschafterversammlung folgen solle.

Kommentar:   Auf diese Weise soll wohl über eine „Anpassung“ der Gesellschaftsverträge abgestimmt werden.   

Aber

Wer nicht abstimmt oder keine Weisung erteilt, für den stimmt die Treuhänderin ersatzweise gemäß der Treuhandverträge vom CTI 5 und 9 D jeweils in §2:

6. Sofern der Treugeber nicht ausdrücklich widerspricht, verwaltet die Treuhandkommanditistin die dem Treugeber abgetretenen Rechte aus der Beteiligung an der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft in offener Stellvertretung. Insbesondere erteilt der Treugeber hiermit der Treuhandkommanditistin die generelle Vollmacht, die Rechte aus seiner Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere sein Stimmrecht, im Falle seiner Abwesenheit oder Nichtvertretung durch Dritte auszuüben. Die Treuhandkommanditistin wird sich vor Abstimmungen Weisungen des Treugebers einholen und ihm zugleich mitteilen, wie sie gedenkt, in seinem Namen abzustimmen, sofern er nicht anders lautende Weisung erteilt oder sein Stimmrecht selbst ausübt oder ausüben lässt.

Tipp:              Lassen sie sich ihre Rechte nicht aus der Hand nehmen durch eigene Passivität und lesen Sie auf jeden Fall die Ladung zu Gesellschafterversammlungen samt Beschlussvorlagen.

Sie sollten vorgewarnt sein, wenn sie Nachstehendes lesen:


II. Das Lächeln des THOMAS LLOYD – Anwaltes  

Sowohl von Handelsblatt als auch Finanztest wurde über Genussrechte bei der THOMAS LLOYD Investments GmbH (TLI) in Wien oder atypische stille Beteiligungen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH (DKM) in Frankfurt berichtet. Diesen Anlegern wurde Anfang 2019 mitgeteilt, dass beide Unternehmen zur CT Infrastructure Holding Ltd. mit Sitz in London verschmolzen wurden. Europachef Klein nennt dies "Restrukturierung".

Anlegern, die schon gekündigt hatten, wurde in Aussicht gestellt, dass bei den umgewandelten Gesellschaften DKM Global Opportunities 01 GmbH und Thomas Lloyd Investments GmbH

der Rückzahlungsbetrag zwar 0,00 € betrage

aber die Möglichkeiten bestünde, Kündigungen zurückzunehmen und stattdessen stimmrechtslose B - Aktionäre der CT Infrastructure Holding Ltd. zu werden. Auch wenn die Aktien derzeit nur 0,001 € wert seien, könne man so von einem „Aufwertungspotenzial“ profitieren. Die Anleger sollten recht kurzfristig erklären, ob sie an der Kündigung festhalten oder die Kündigung zurücknehmen und damit Aktionär werden. Über die absoluten Werte informiert eine Registereintragungen der CTIH in London: Am 31.12. 2018 gab es 72 Millionen „B Aktien“, die einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 72.000 Euro haben sowie 212.000 Stammaktien der Klasse A für 212.000 Euro Stammkapital.

In der Folgezeit klagten viele Anleger verzweifelt gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. vor deutschen Gerichten auf Rückzahlung ihrer Altersvorsorge und dass diese eben nicht schlüssig und plausibel abgewertet wurde auf null, nachdem jahrelang Erfolge und Gewinne hierüber publiziert wurden.

Der langjährige Anwalt von THOMAS LLOYD verkündete dann gut gelaunt auf anwalt.de und seiner Internetseite, dass dies wohl überwiegend misslungen sei und die als „Neustrukturierung“ bezeichneten Abwertungen rechtmäßig sein sollen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-schadenersatz-oder-kuendigungsrecht-fuer-genussrechtinhaber-der-THOMAS LLOYD-investments-gmbh_167575.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausgabe-von-anteilen-der-ctih-bei-der-neustrukturierung-der-THOMAS LLOYD-group-tlg-ist-rechtmaessig_162897.html

https://www.gk-law.de/News-Service/CT-Infrastructure-Holding-Ltd.-CTIH-hat-Rueckzahlungsbetrag-fuer-Genussrechte-richtig-berechnet-GK-law.de-vertritt-CTIH-erfolgreich0728363958.html?orderDir=D&offset=40&categories=Aktuelles_Presse_Interview_Newsletter_inPuncto_Fachbeitrag_Fachbroschuere_Fachbuch

Letztlich verkompliziert oder torpediert der BREXIT jedwede Vollstreckungsversuche etwaiger erfolgreicher Anleger - von Neuklägern ganz zu schweigen. Was für eine Werbung für die THOMAS LLOYD - Kanzlei gk-law.de. Zudem ist die Umwandlung der THOMAS LLOYD GLOBAL HIGH YIELD 450-Genussrechtsanlage Thema eines Verwaltungsverfahrens, worüber Unterlagen in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt sind.


III. Negative Berichterstattung im Handelsblatt

Das Handelsblatt berichtete am 8.07.2019:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/grauer-kapitalmarkt-anleger-der-THOMAS LLOYD-gruppe-fuehlen-sich-in-die-irre-gefuehrt/24535888.html

Anleger der THOMAS LLOYD-Gruppe fühlen sich in die Irre geführt 

Erneuerbare Energien in Asien – mit diesem Investmentansatz will THOMAS LLOYD hohe Renditen erlösen. Für einige Investoren entwickelt sich die Anlage zum Albtraum.

und am 18.09.2019:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/grauer-kapitalmarkt-THOMAS LLOYD-fonds-landen-auf-der-warnliste-der-stiftung-warentest/25027562.html

THOMAS LLOYD-Fonds landen auf der Warnliste der Stiftung Warentest 

Die Stiftung Warentest rät Privatanlegern von drei Fonds des Investmenthauses THOMAS LLOYD ab. Dessen Europa-Chef kündigt an, sich juristisch zu wehren.

und aktuell am 31.01.2021: 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/grauer-kapitalmarkt-THOMAS LLOYD-stoppt-zahlungen-anleger-sind-alarmiert/26866804.html?ticket=ST-4146109-IJWmPJsq5fVYg903Qd5L-ap2

THOMAS LLOYD stoppt Zahlungen – Anleger sind alarmiert 

Rund 25.000 Anleger von THOMAS LLOYD investierten in Fonds für erneuerbare Energien in Asien. Nun stocken die Ausschüttungen. Der Zahlungsstopp treibt Anleger auf die Barrikaden.


IV. Stiftung Warentest warnte mehrfach

am 19.09.2019/ Update 5.11.2020:

https://www.test.de/THOMAS LLOYD-Gruppe-Riskante-Anlagen-mit-raetselhaften-Renditen-5515856-0/

THOMAS LLOYD-Gruppe Riskante Anlagen mit rätselhaften Renditen 

Die Tester wortwörtlich:

Unser Rat

Hohe Risiken. Anleger gehen mit etlichen Angeboten von THOMAS LLOYD unternehmerische Risiken bis hin zum Total­verlust ein und müssen sich über viele Jahre binden. Die geschlossenen Fonds CTI 5 D, CTI 9 D und CTI Vario D wurden aufgelegt, bevor das strenge Kapital­anlagegesetz­buch im Juli 2013 in Kraft trat.

Warn­liste. Wegen der hohen Risiken und der eigenwil­ligen, kaum nach­voll­zieh­baren Darstellung der Ergeb­nisse gegen­über Anlegern setzen wir die geprüften Angebote von THOMAS LLOYD auf unsereWarnliste Geldanlage. Beim Fonds CTI Vario D ist zudem Ratenzahlung möglich, sie ist unge­eignet für solche Beteiligungs­angebote. Fünf Anleihen, die THOMAS LLOYD auf seiner Internetseite Privat­anlegern anbietet, konnten wir bis Redak­tions­schluss nicht mehr analysieren.

und am 15.10.2019:

https://www.test.de/THOMAS LLOYD-Anleihen-Risiko-Philippinen-5526726-0/

THOMAS LLOYD-Anleihen Risiko Philippinen

Die Tester wortwörtlich:

Fünf Unter­nehmens­anleihen bietet die THOMAS LLOYD Cleantech Infra­structure (Liechten­stein) AG aus Liechten­stein Privat­anlegern an. Sie gehört der deutschen THOMAS LLOYD Cleantech Infra­structure Holding (TLCIH), die direkt oder indirekt in Infrastruktur­projekte und -anlagen in Asien und Australasien investiert. Alle fünf Unter­nehmens­anleihen haben deutliche Haken. Ein Fall für unsereWarnliste Geldanlage.


V. Vertriebs- und Initiatorhaftung

Anlagevermittler treffen umfassende Aufklärungspflichten. Insbesondere Aufklärungen zum Totalverlustrisiko und zur Plausibilität der Investments dürften auf dem Prüfstand stehen.


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten THOMAS LLOYD – Anleger schon seit Jahren und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

 




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