Razzia bei Porsche – das müssen Sie jetzt wissen!

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Für Aufsehen sorgte am 18.04.2018 eine umfangreiche Razzia bei Porsche. Fast 200 Einsatzkräfte der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Bayern und mehr als 30 Staatsanwälte durchsuchten zehn Objekte der Porsche AG.

Der Verdacht: Betrug und strafbare Werbung. Zwar handelt es sich bei den betroffenen Dieselmotoren um Motoren von Audi, jedoch soll ermittelt werden, ob Porsche die illegalen Abschalteinrichtungen bewusst waren. Eine Auseinandersetzung mit den Folgen des Dieselskandals ist von Porsche nicht zu erwarten. Bis jetzt zeigten Mitarbeiter des Konzerns wenig Kulanz, wenn es um die Rechte der betrogenen Käufer aus dem Dieselskandal geht. Mehr als Versicherungen über die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge gab es nicht.

Ist eine erfolgreiche Klage nach dem Software-Update noch möglich?

Selbst wenn ein Software-Update (weitere Informationen zum Software-Update finden Sie unter https://www.diesel-gate.com/software-update/) schon erfolgt ist, sollte aus finanziellen Gründen überlegt werden, ob es sich lohnt das Fahrzeug zu behalten. Wegen der voraussichtlich immensen Wertverluste ist diese Frage mit nein zu beantworten. Hauptgrund für diese Prognose sind die bevorstehenden Fahrverbote sowie neue Testreihen, nach denen ein Software-Update negative Folgen auf die Funktionalität der Fahrzeuge habe. Die DHU hat außerdem erneute Tests mit Fahrzeugen nach Durchführung des Updates vorgenommen und festgestellt, dass die Grenzwerte immer noch nicht eingehalten werden.

Der Überzeugung des VW-Konzerns, dass nach erfolgtem Software-Update keine erfolgversprechende Klage mehr möglich ist, ist unserer Meinung nach nicht zuzustimmen. Diese Auffassung teilt auch das Oberlandesgericht Köln (Mehr hierzu unter https://www.diesel-gate.com/olg-koeln-abgasskandal/). Mit einem aktuellen Urteil bestätigte das OLG Köln, dass mit einem Software-Update ein Rechtsverlust einhergehe.

Wer ist der richtige Anspruchsgegner?

Klagegegenstand kann Schadensersatz oder Rückgabe des Kaufpreises sein, wobei Versicherungs- und Reparaturkosten enthalten sind. Durch die Tatsache, dass in den Fahrzeugen Motoren von Audi eingebaut sind, kommen drei verschiedene Konstellationen in Betracht:

1. Die erste und erfolgversprechendste Möglichkeit ist eine Klage gegen Audi als Hersteller des Motors. Die Rechtslage ist hier vergleichbar mit der gegenüber VW. Der Konzern wurde schon wegen Betrugs und sittenwidriger Schädigung verurteilt (Mehr hierzu unter: https://www.diesel-gate.com/vw-urteil/).

2. Als weitere Möglichkeit steht eine Klage gegen Porsche als Hersteller des Fahrzeuges im Raum. Bei dieser Variante sind die Aussichten auf Erfolg gut, denn hier kann sich ebenfalls auf den Betrug gestützt werden.

3. Die letzte Variante ist eine Klage gegen das Porsche Zentrum als Händler oder andere Verkäufer, da die Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt. Daraus folgt ein Schadensersatzanspruch und ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Diese Ansprüche verjähren jedoch bei Neuwagen nach zwei Jahren und bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.

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