Rechtliche Folgen des illegalen Welpenhandels

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Durch die Corona- Pandemie stieg nicht nur die Nachfrage nach Haustieren rasant an, sondern auch die Zahl der illegal zum Kauf angebotenen Tiere. Insbesondere der illegale Welpenhandel erfährt in der Corona-Krise ein alarmierendes Ausmaß.

Die Welpen haben oftmals keine oder gefälschte Papiere, sind anfällig für Krankheiten oder leiden bereits unter gewissen Krankheiten. Zudem werden die Welpen häufig deutlich älter verkauft, als diese tatsächlich sind. Dies hat die Folge, dass die Welpen viel zu früh vom Muttertier getrennt wurden und nicht die für eine Ausreise notwendigen Impfungen aufweisen. Insbesondere eine fehlende Tollwutimpfung kann fatale Folgen haben.

Bei der Einreise nach Deutschland  muss im Heimtierausweis eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Diese Impfung ist erst ab einem Alter von drei Monaten möglich und muss zudem mindestens 21 Tage zurückliegen. Sofern die fehlende Tollwutimpfung in Deutschland aufgedeckt wird, ist der Welpe in Quarantäne zu bringen. Die Quarantäne wird vom zuständigen Verwaltungsorgan solange angeordnet, bis der endgültige Impfschutz hergestellt ist.

Für die Impfung und die notwendige Unterbringung können erhebliche Kosten entstehen. Sollte Ihr Welpe eine fehlende Tollwutimpfung aufweisen bzw. bereits bei Übergabe krank sein, stehen Ihnen Gewährleistungsansprüchegegenüber dem Verkäufer zu.

Die Rechte bei Mängel eines Tieres können Sie in einem weiteren Blogbeitrag nachlesen.

Zeigt sich bei Ihrem Tier nach der Übergabe ein Mangel, wenden Sie sich gerne jederzeit an die Kanzlei WBK, Ihrem erfahrenen und kompetenten Partner in den Rechtsgebieten Tier- und Pferderecht.


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