Rechtsanwältin Daniela Schmidt mahnt i. A. d. WSI GmbH Verstöße gegen die PAngV (Grundpreis) ab

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In der zu begutachtenden Abmahnung wird ein Mitbewerber durch die WSI GmbH aus Weyhe wegen Verstößen gegen § 2 Preisangabenverordnung (PAngV) durch die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen abgemahnt. § 2 PAngV lautet wie folgt:

 (1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass dieser nicht den Grundpreis beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken angegeben hat.

Die Rechtsanwältin Schmidt fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 €.

Sollten Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen haben, dann zögern Sie nicht, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Denn das Wettbewerbsrecht ist eine Spezialmaterie. Es muss eine Prüfung der vorgeworfenen Verstöße erfolgen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für Informationstechnologierecht (IT-Recht) habe ich aus über 10.000 Abmahnungen Erfahrungen gesammelt, die ich zu Ihrem Vorteil einsetzen werde.

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