Abmahnung – Daniela Schmidt für die WSI GmbH wegen Fehlern bei Grundpreis / Alkoholgehalt / Sulfite

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Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen mahnt im Auftrag der WSI GmbH, Am Schmalen Bruch 24, 28844 Weyhe, vertreten durch ihre Geschäftsführer Dino Laube und Denny Laube, Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Weinen, Schaumweinen und Spirituosen auf eBay.de ab. Den Angeboten des Abgemahnten fehle es an Hinweisen zu den Promilleangaben, dem Inhalt von Sulfiten in den Getränken und den Angaben zum Grundpreis. 

In der Abmahnung wird wie folgt vorgetragen. Die WSI GmbH verkaufe über ihren Onlineshop www.getraenke-handel.com weinhaltige Getränke, Schaumweine und Spirituosen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 1.029,35 EUR gefordert. 

Der Abgemahnte habe auf der Handelsplattform eBay.de weinhaltige Getränke Verbrauchern zum Verkauf angeboten, 

  • ohne dabei den vorhandenen Alkoholgehalt durch eine Ziffer mit nicht mehr als einer Dezimalstelle anzugeben und dieser Ziffer das Symbol“% vol.“ anzufügen und
  • ohne bei den angebotenen Weinen bzw. Schaumweinen auf die in den Getränken enthaltenen Sulfite hinzuweisen und
  • ohne dabei neben dem Verkaufspreis auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben und ohne dass der Verkaufspreis und der Grundpreis identisch wären.

Die vorbenannten Verstöße verstoßen gegen die Lebensmittelverordnung und die Preisangabenverordnung.

Aufgrund der Wettbewerbsverstoße ergäbe sich gem. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG nach Maßgabe des § 3 UWG ein Unterlassungsanspruch des Abmahners. Diesen geltend zu machen, sei der Abmahner gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG aktivlegitimiert, so Anwältin Schmidt. Weiter wird ausgeführt, dass zwischen der WSI GmbH und dem Abgemahnten ein Mitbewerberverhältnis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG bestehe. 

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR zu zahlen. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Streitwert in Höhe von 15.000 EUR berechnet. Für den Fall, dass der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgibt, stellt Rechtsanwältin Schmidt bereits ein gerichtliches Verfahren in Aussicht. Ein Entwurf einer Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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