Abmahnung der WSI GmbH durch Rechtsanwältin Daniela Schmidt | Fehlende Angabe bei Weinen auf ebay.de

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Der Abmahner

Jüngst beschäftigte uns eine Abmahnung der WSI GmbH mit Sitz in Weyhe. Diese wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen. Bei der WSI-GmbH handelt es sich um einen Partner für den Fachhandel und Gastronomiebereich rund um Spirituosen aus allen Teilen der Welt.

Der Vorwurf

Aus der Abmahnung geht hervor, dass die WSI GmbH einen anderen Internethändler auf der Onlineplattform eBay aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten abgemahnt hat. Vorgeworfen wird diesem, dass er über eBay Verbrauchern Weine angeboten haben soll, ohne auf die in den Getränken enthaltenen Sulfite hinzuweisen. Dies impliziere nicht nur einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 8 I 1 UWG sondern auch etliche Verstöße gegen die Vorgaben basierend auf der Lebensmittelverordnung. 

Die Forderung

Diesbezüglich gefordert wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin geltend gemacht werden die angefallenen Kosten, berechnet auf Grundlage eines Streitwerts von 10.000,00 EUR in Höhe von 887,02 EUR. 

Unsere Einschätzung 

Zunächst gilt es, sich die Frage zu stellen, ob überhaupt ein solcher Verstoß begangen wurde und wenn ja, ob dieser auch ein wettbewerbswidriges Verhalten begründet. 

Eines vorweg: Ein abmahnfähiges Verhalten begründet ein derartiger Verstoß zweifelsohne. 

Unser Rat 

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung trotz der kurzen – auch oftmals unter Druck setzenden – Fristen von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Bis dahin raten wir Ihnen, weder Zahlungen vorzunehmen noch die Unterlassungserklärung in dieser – und nicht in einer sinnvoll durch einen Anwalt modifizierten – Form abzugeben. Lassen Sie sich von uns schnellstmöglich beraten und eine möglichst unkomplizierte individuelle Lösung für Sie finden. 

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Soforthilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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