Rechtsanwalt Lutz Schroeder spricht Abmahnung für Ramona Thalkofer aus

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Abmahnung Ramona Thalkofer

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel hat im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer am 22.06.2023 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Frau Thalkofer bietet als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Kosmetikartikel zum Kauf an. Derzeit habe Sie rund 3.000 Angebote für Kosmetikartikel online und über 8.000 Verkäuferbewertungen erhalten.


Der Abgemahnte soll nicht privat, sondern gewerblich handeln!

In der Abmahnung heißt es, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Waren anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte weise zu Unrecht darauf hin, dass er als privater Verbraucher auftrete. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.


Rechtsanwalt Lutz Schroeder moniert im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG als Nummer 23.


Die Forderungen in der Abmahnung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 03.07.2023 abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 953,40 EUR (15.000 EUR Gegenstandswert) zu zahlen.


So verhalten Sie sich richtig:

  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
  • Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne sich über den Inhalt und die Reichweite im Klaren zu sein!

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.

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Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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