Rechtsanwalt S. mahnt i.A.d. Acario UG ab - Wettbewerbsrecht (irreführende Angaben)

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt S. aus Berlin mahnt für die Acario UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Lukas Haase, Lindenstr. 36, 14532 Stahnsdorf, vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab.

 

Die Acario UG (haftungsbeschränkt) vertreibt laut RA S. Produkte im Bereich des Tierzubehörs über ihren Online-Shop:  https://tierisches-zubehör.de/ .

 

Der abgemahnte Händler soll ebenfalls vergleichbare Waren – Tierzubehörprodukte – online zum Verkauf anbieten. Laut RA S. habe der Abgemahnte innerhalb seiner Verkaufsangebote gegen geltendes Fernabsatzrecht verstoßen. Namentlich soll der Abgemahnte im vorliegenden Fall irreführende Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten gemacht haben.

 

Daneben ist bekannt, dass RA S. in der Vergangenheit für die Acario UG folgende Verstöße geltend gemacht hat:

 

  • Fehlender Hinweis auf die OS-Plattform
  • Widersprüchliche Widerrufsfristen

 

Was wird gefordert?

 

Aufgrund der irreführenden Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten soll sich der Abgemahnte laut RA S. gegenüber der Acario UG zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

sowie zur Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. circa 300 € (Gegenstandswert: 3.000 €) verpflichtet haben.

 

Was können Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch RA S. tun?

 

Auch wenn der geforderte Geldbetrag zunächst gering erscheint, kann Sie auch Jahre später das Vertragsstrafeversprechen aus der von Ihnen abgegeben Unterlassungserklärung wieder einholen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, umgehend nach Erhalt der Abmahnung einen Anwalt einzuschalten. Ein im Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt wird Ihr Abmahnschreiben einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat, damit die Geltendmachung hoher Vertragsstrafen der Gegenseite vermieden werden kann.

Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei:

  • Schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte für Wettbewerbsrecht
  • Persönliche und individuelle Beratung
  • Kostenloses Erstgespräch und transparente Kosten
  • Bundesweite Unterstützung

Das Team unserer Kanzlei hat sich im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert und setzt sich seit Jahren mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auseinander. Gerne bearbeiten wir auch Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung! Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema