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Rechtstipp-Serie zu „Die Höhle der Löwen“: Fünf Fragen rund um die Carsharing-App

  • 7 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

In der letzten Folge sah einer der Gründer großes Potenzial in der simplen Tatsache, dass ein Auto durchschnittlich 23 Stunden am Tag nur geparkt wird und ungenutzt herumsteht. In dieser Zeit blockiert das Auto Flächen und kostet Geld (Parkgebühren, Wertverfall, Versicherung etc.). Der Gründer entwickelte deshalb die App Getaway, mit der es möglich wird, ein gerade nicht benötigtes Fahrzeug privat zu vermieten.

Wie kommt der Mietvertrag über die App zustande und wie wird er erfüllt?

Rechtliche Grundlage für das Carsharing ist auch in diesem Fall der gewöhnliche zivilrechtliche Mietvertrag, den man landläufig auch Überlassungsvertrag nennt. Der zum Carsharing geschlossene Mietvertrag über die App birgt aber einige Besonderheiten, denn Vermieter und Mieter kennen sich nicht. Vielmehr kommt der Vertrag einzig dadurch zustande, dass Autobesitzer und Autosuchender beide die App nutzen.

Wonach wird der Vertragsinhalt geregelt?

Da beim Carsharing Modell über die App des Gründers aus der Höhle der Löwen keinerlei Kontakt zwischen Mieter und Vermieter zustande kommt, können diese den Inhalt ihres Vertrages nicht miteinander aushandeln. Der Vertragsinhalt bestimmt sich deshalb im Wesentlichen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des App-Anbieters. Diese enthalten umfangreiche Regelungen zur Überlassung des Fahrzeugs, zu den Pflichten des Autobesitzers, der Rückgabe des Autos, der Betankung, zum Versicherungsschutz usw. Sowohl der Autovermieter als auch der Automieter müssen diesen Bedingungen als Grundlage für das Carsharing zustimmen, bevor sie die App nutzen können.

Viel Gestaltungsspielraum für den Überlassungsvertrag besteht bei dieser Carsharing-Variante also nicht. Der Autobesitzer kann lediglich den Mietzins bestimmen, denn bei der Freigabe des eigenen Autos legt der Eigentümer fest, wie viel der Mieter pro gefahrenem Kilometer zahlen muss.

Wie kommt man als Mieter an das Auto?

Das Besondere an der Carsharing-App ist, dass ein Auto von jedem beliebigen Standort aus zur Nutzung freigeben werden kann. Der Mieter kann über sein Handy nach einem passenden Wagen in seiner unmittelbaren Nähe suchen und das Fahrzeug mit seinem Handy öffnen. Man muss also als Mieter weder zu einem Sammelplatz, noch muss man sich den Schlüssel irgendwo abholen oder irgendwelche Papiere unterzeichnen. Bevor ein Fahrzeug in den virtuellen Fuhrpark aufgenommen wird, muss der Autobesitzer die erforderliche Technologie von einem Kfz-Meister einbauen lassen. Diese ermöglicht es u.a., das Handy jedes Nutzers zum Universalschlüssel für jedes freigegebene Auto zu machen. Der Autoschlüssel befindet sich dann im Handschuhfach, sodass mithilfe der App und der im Hintergrund arbeitenden Technologie mit wenigen Klicks ein fremdes Auto genutzt werden kann.

Wie viel kostet das Carsharing und wie bezahlt man?

Mithilfe der eingebauten Technologie wird die Autonutzung ab dem Zeitpunkt der Entriegelung nutzungsgenau abgerechnet. Im Preis inbegriffen sind der Mietzins (bzw. das Überlassungsentgelt), ein umfassender Versicherungsschutz sowie die Kosten für Benzin und die Dienste des App-Anbieters. Wie viel die Autonutzung im Einzelfall genau kostet, hängt davon ab, welchen Preis der Autobesitzer pro Kilometer haben möchte. Im günstigsten Fall zahlt man 0,40 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Der App-Anbieter bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie z. B. das Lastschriftverfahren oder die Zahlung über PayPal an. Das Entgelt für die Autonutzung wird an den App-Anbieter gezahlt.

Wie bekommt man als Vermieter das Geld?

Der Vermieter des Autos bekommt sein Geld vom App-Anbieter ausbezahlt, der monatlich eine Abrechnung erstellt und den fälligen Gesamtbetrag auf das Konto des Autobesitzers überweist.

Wann, wie und wo gibt man das Auto zurück? 

Der Autobesitzer gibt bei der Freigabe seines Fahrzeugs an, wann er das Auto wieder benötigt. Der Mieter muss das Auto spätestens zu diesem Zeitpunkt an dem Ort zurückgeben, an dem er ursprünglich losgefahren ist. Da die Parklücke in dieser Zeit von anderen Fahrzeugen genutzt werden kann und damit zum Rückgabezeitpunkt nicht zwangsläufig frei ist, hat der Mieter einen Radius von 250 Metern zur Verfügung. Wie genau das Auto zurückzugeben ist, regeln die AGB des App-Anbieters bis ins letzte Detail:

  • Das Auto muss auf einem nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässigen und kostenlosen Parkplatz abgestellt werden.
  • Der Tank muss mindestens zu einem Viertel befüllt sein. Das Auftanken kostet den Fahrer nichts, denn im Fahrzeug befindet sich eine Tankkarte, mit der er bei bestimmten Tankstellen tanken kann. 
  • Es muss überprüft werden, ob während der Fahrt Schäden entstanden sind. Wenn ja müssen diese dem App-Anbieter gemeldet werden.

Was darf man mit dem angemieteten Auto und was nicht? 

In den AGB des App-Anbieters, die die rechtliche Grundlage für das Carsharing darstellen, sind zahlreiche Detailregelungen für die Nutzung eines Fahrzeugs durch den Mieter enthalten. Bevor man die App nutzt, sollte man sich diese daher genau anschauen. Während einige Aspekte selbstverständlich sein sollten (wie z. B. dass das Fahrzeug nicht für Fahrschulübungen oder die Begehung von Straftaten genutzt werden darf), sind andere Aspekte nicht ganz so selbstredend. So ist es z. B. auch verboten, Tiere mitzunehmen, das Auto an Dritte weiterzuvermieten oder mehr als 1500 Kilometer mit dem Auto zu fahren. Innerhalb der Mietzeit darf man maximal 120 Minuten parken. Stellt man das Fahrzeug länger an einem kostenlosen oder kostenpflichtigen Parkplatz ab, muss man ein zusätzliches Entgelt von 0,05 Euro pro zusätzlicher Minute zahlen.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? 

Bei der Präsentation der Carsharing-App in der Höhle der Löwen stellte Löwin Dagmar Whörl vollkommen zu Recht die Frage nach dem Versicherungsschutz. Um dem Autobesitzer seine Sorgen zu nehmen und sicherzustellen, dass ihm kein finanzieller Nachteil durch Unfälle während der Vermietung entstehen, hat der App-Anbieter mithilfe eines Rahmenvertrags mit einer Autoversicherung vorgesorgt. Diese Autoversicherung gewährleistet entsprechend der Versicherungsbedingungen für Fahrten durch Mieter den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, Vollkaskoschutz, Teilkaskoschutz, einen Autoschutzbrief und eine GAP-Deckung. Die GAP-Deckung ist für Autobesitzer wichtig, die ihr Auto nur geleast haben. Sie übernimmt bei Unfallschäden die Lücke zwischen Leasingwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Autobesitzer ist damit bei von anderen Fahrern verursachten Unfällen abgesichert und muss nicht über seine eigene Kfz-Haftpflicht haften und hat infolge dessen auch keine Höherstufung zu befürchten.

Zusätzlich zu diesem stets im Preis inbegriffenen Versicherungsschutz kann der Fahrer eine Fahrerschutzdeckung und/oder Reduktion der Selbstbeteiligung von 600 Euro auf 250 Euro hinzubuchen. Aber Achtung: Der Fahrer muss jeden Schadensfall sowohl dem App-Anbieter als auch der Versicherung sofort melden und sämtliche Obliegenheiten der Versicherung erfüllen. Andernfalls droht ihm – wie bei jeder anderen Versicherung auch – der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wer kommt für Schäden, Unfälle, Bußgelder & Co. auf?

Für Schäden am eigenen Fahrzeug und für Unfallschäden an anderen Fahrzeugen besteht über den Rahmenvertrag des App-Anbieters ein umfassender Versicherungsschutz. Unfallschäden werden daher in der Regel vollständig von der bestehenden Autoversicherung übernommen, wobei der Fahrer bei Schäden am gemieteten Fahrzeug eine Selbstbeteiligung in Höhe von 600 Euro bzw. 250 Euro zu zahlen hat.

Darüber hinaus werden die Fahrer über die AGB des App-Anbieters verpflichtet, den Autobesitzer von sämtlichen Bußgeldern, Verwarngeldern, Gebühren, Abschleppkosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die sie bei der Nutzung des Fahrzeugs erhalten. Die Kosten für straßenverkehrsrechtliche Verstöße mit dem Fahrzeug muss damit im Ergebnis am Ende immer der Nutzer des Fahrzeugs tragen.

Gibt es eine Garantie, das Auto unversehrt und wohlbehalten zurückzubekommen? 

Last, but not least sprachen die beiden Löwinnen Dagmar Whörl und Judith Williams das bei der Verleihung erforderliche Grundvertrauen an. Hintergrund der Frage ist, dass es grundsätzlich keine hundertprozentige Garantie für den Autobesitzer gibt, sein Auto pünktlich mit allen im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen (Taschen, Navi, Anzug etc.) an dem richtigen Ort zurückzuerhalten. Diese Sorge konnte der Gründer in der Höhle der Löwen nicht vollständig ausräumen, denn dem Autobesitzer kann nur darauf vertrauen, dass er sein Auto rechtzeitig zurückbekommt und nichts wegkommt.

Der Autobesitzer hat zwar keine Garantie, aber dennoch geht das Modell in der Regel auf. Dies zeigt der Vergleich mit dem ähnlichen Geschäftsmodell von Airbnb, bei dem anfangs ähnliche Bedenken bestanden. Zudem müssen Fahrer, die sich nicht an die Spielregeln halten, mehr bezahlen und schlimmstenfalls mit einer zeitweisen oder dauerhaften Sperrung rechnen. Wird das Auto nicht pünktlich zurückgegeben, muss der Fahrer bei einer Verspätung von über fünf Minuten zusätzlich zum normalen Preis 3,50 Euro pro angefangenen zehn Minuten zahlen. Wurde das Fahrzeug nicht aufgetankt (was den Fahrer durch die Tankkarte nichts kostet), muss er für das Nichttanken 9 Euro zahlen. Eine Verschmutzung des Autos kostet je nach Stärke der Verschmutzung 19 Euro (normale Waschanlage reicht aus) oder 49 Euro (normale Waschanlage reicht nicht aus). Bei starken Verschmutzungen bleibt es nicht bei den 49 Euro, sondern der Fahrer muss auch die Kosten der Reinigung übernehmen. Reicht der Respekt vor fremdem Eigentum nicht aus, um ordentlich mit dem Fahrzeug umzugehen, werden die Teilnehmer beim Carsharing über die App des Gründers aus der Höhle der Löwen zumindest über den eigenen Geldbeutel angehalten, sich fair zu verhalten und die Fahrzeuge in ordentlichem Zustand pünktlich am angegebenen Ort zurückzugeben.

Foto(s): MG RTL D

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