Rechtstipp Kindergeld: Von der Familienkasse gesetzte Fristen unbedingt beachten!

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- Bei Fristversäumnis drohen im schlimmsten Fall Kindergeld-Rückforderungen! - 

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, mit der Eltern bei der Finanzierung von Unterhalt und Ausbildung ihrer Kinder unterstützt werden. Häufig jedoch beachten Kindergeldberechtigte wichtige Fristen nicht, die ihnen die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit setzt – oft mit gravierenden Folgen. Versäumt nämlich ein Kindergeld-Empfänger Fristen der Familienkasse, dann kann es zu Kindergeld-Rückforderungen und Zwangsvollstreckung kommen.


Die rechtlichen Regelungen zum Kindergeld gehören zum Steuerrecht. Ich, Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek bin eine erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Berlin. Ich betreue Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet in allen Rechtsfragen zum Kindergeld.

Tragische Fälle: finanzielle Notlagen von Kindergeld-Berechtigten nach Fristversäumnis

Ich erlebe aufgrund von Fristversäumnissen geradezu tragische Fälle, die mir bei der Betreuung von Kindergeldberechtigten in der Praxis alltäglich begegnen.

Kindergeldempfänger, die bei mir nach rechtlichem Beistand suchen, melden sich häufig viel zu spät: Oftmals lassen Kindergeldberechtigte wichtige Fristen verstreichen oder kommen ihren Mitwirkungspflichten nicht nach – beispielsweise, indem sie nach einem Umzug ihre neue Adresse nicht an die Familienkasse melden.

Dramatische Folgen: Wenn sich die Rückzahlungsforderung der Familienkasse auf einen längeren Zeitraum bezieht, dann summiert sich der Rückzahlungsbetrag schnell zu einem erheblichen vier- oder gar fünfstelligen Betrag. Die zur Kindergeld-Rückzahlung Verpflichteten geraten daher nicht selten in eine finanzielle Notlage

Konkreter Fall aus meiner Anwaltspraxis: die Folgen von Fristversäumnis und Verletzung von Mitwirkungspflichten

Frist zur Vorlage von Unterlagen bei der Familienkasse nicht eingehalten


Meine Mandantin war von der Familienkasse aufgefordert worden, Unterlagen zu den Ausbildungsverhältnissen ihrer Tochter einzureichen. Die Kindergeldberechtigte versäumte jedoch die Frist, die ihr von der Familienkasse zur Vorlage der Unterlagen gesetzt worden war. Mit der nicht rechtzeitigen Vorlage der angeforderten Unterlagen verletzte die Kindergeld-Empfängerin ihre Mitwirkungspflichten.

Einmonatige Einspruchsfrist gegen Rückzahlungsbescheid versäumt


Die Familienkasse erließ daher nun einen Ablehnungsbescheid und einen Rückzahlungsbescheid, mit dem die Kindergeldberechtigte zur Rückzahlung von erhaltenem Kindergeld aufgefordert wurde.


Krankheitsbedingt verpasste die Mandantin auch die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Ablehnungs- und Rückzahlungsbescheid.

Wichtiger Hinweis:

Ein Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids möglich. Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhält der behördliche Bescheid "Bestandskraft". Bestandskraft bedeutet, dass die Anfechtung eines behördlichen Bescheids durch einen Rechtsbehelf (zum Beispiel Einspruch) nicht mehr zulässig ist.

Oft nicht möglich: Heilung der Fristversäumnis durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


Ich stellte nach sorgfältiger Prüfung fest, dass auch eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" vorliegend nicht in Betracht kam.


"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" bedeutet, dass der Empfänger eines Bescheids, der eine Frist nicht eingehalten hat, rechtlich wieder so gestellt wird, als hätte er die Frist nicht versäumt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, die aber im aktuellen Fall nicht gegeben waren.

Bei Kindergeld-Rückzahlungpflicht: Ratenzahlung nicht möglich – bei Nichtzahlung droht Zwangsvollstreckung


Im Fall einer Kindergeld-Rückzahlung besteht keine Möglichkeit einer Ratenzahlung. Wird trotz Rückzahlungsaufforderung nicht gezahlt, so leitet die Behörde unverzüglich die Zwangsvollstreckung über den gesamten Rückzahlungsbetrag ein. Mit der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt die Familienkasse das Hauptzollamt oder den Inkassodienst der Famileinkasse.

Kindergeld-Rückzahlungspflicht: Ich bemühte mich um Vollstreckungsschutz wegen Zahlungsunfähigkeit


Derzeit bemühe ich mich darum, für meine Mandantin zumindest Vollstreckungsschutz wegen Zahlungsunfähigkeit zu erhalten.

Fazit Fristversäumnis: Kindergeld-Rückzahlungspflicht trotz Kindergeldberechtigung!


Meine Mandantin muss wegen Fristversäumnis das "zu Unrecht" erhaltene Kindergeld zurückzahlen, obwohl sie eigentlich kindergeldberechtigt war. Auch die zwischenzeitliche Krankheit meiner Mandantin änderte im vorliegenden Fall nichts daran, dass die Kindergeldempfängerin eine Frist schuldhaft versäumt hatte.

Die schwerwiegenden Rechtsfolgen hätten sich mit einem rechtzeitigen Einspruch leicht vermeiden lassen.

Ich rate dringend: stets die von der Familienkasse gesetzten Fristen einhalten!

Ich rate Kindergeldberechtigten dringend, Schreiben der Familienkasse, insbesondere Fristen und Rechtsmittelbelehrungen ernst zu nehmen, allen Mitwirkungspflichten nachzukommen und frühzeitig einen in Kindergeldsachen erfahrenen Fachanwalt zu kontaktieren. Wer einen Bescheid von der  Kindergeldkasse erhält, der sollte ihn auf keinen Fall unbeachtet zur Seite legen, sondern ihn unverzüglich sorgfältig prüfen.

In allen Zweifelsfällen sollten Sie sich als Empfänger eines Bescheids der Familienkasse zeitnah von einem in Kindergeldsachen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen, um keine Fristen zu versäumen und damit womöglich erhebliche finanzielle Nachteile zu erleiden.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Beurteilung jedes Rechtsfalls kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher ersetzt dieser Rechtstipp keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.


Zur Autorin dieses Rechtstipps:

Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Als Inhaberin der Kanzlei ZR Berlin betreut sie Mandanten im gesamten Bundesgebiet.




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