Was tun bei Problemen mit der Familienkasse?

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Suchen Sie sich bei Problemen mit der Familienkasse/Kindergeld Unterstützung

Erziehungsberechtigte werden durch das Kindergeld bei der Finanzierung von Ausbildung und Lebensunterhalt ihrer Kinder unterstützt. Nicht selten aber kommt es zu Problemen in der Zusammenarbeit mit der Familienkasse. Zuweilen wird Kindergeld nicht ausgezahlt oder sogar zurückgefordert - oft angeblich aus rechtlichen, manchmal aber auch aus rein verwaltungstechnischen Gründen. Für Kindergeldempfänger ergeben sich häufig gravierende finanzielle Konsequenzen

Als kindergeldberechtigte Person sollten Sie einen ablehnenden Kindergeldbescheid nicht hinnehmen, ohne den Bescheid sorgfältig geprüft zu haben. Ich bin eine auf Kindergeldfragen spezialisierte Berliner Fachanwältin für Steuerrecht.

Die Rechtsmaterie Kindergeld gehört zum Steuerrecht

Fachkundige Unterstützung bei allen Problemen mit der Familienkasse

Unklarheiten und Streitfragen treten in vielen Fällen auf, in denen eine Kindergeldkasse die Kindergeldzahlung ablehnt oder sogar eine Rückzahlung verlangt. In diesem Artikel berichte ich über einen großen Erfolg, den ich kürzlich für einen meiner Mandanten erzielen konnte.

Der aktuelle Kindergeld-Fall: 

Im nachfolgend geschilderten Beispielsfall erreichte ich für meinen Mandanten erhebliche Kindergeld-Nachzahlungen durch die Familienkasse, die zu Unrecht über mehrere Jahre hinweg nicht erfolgt waren.

Mein Mandant war befristet bis zum 31. März 2021 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Er ging davon aus, dass die Kindergeldzahlung selbstverständlich über sein Beschäftigungsverhältnis hinaus weitergeführt würde.

Tatsächlich aber erhielt der Kindergeldberechtigte ab April 2021 keine Kindergeldzahlungen mehr. Aufgrund mehrerer Schicksalsschläge bemerkte der Kindergeldberechtigte die unterbliebenen Zahlungen erst Anfang 2024.

Auf seine Nachfrage bei der für ihn zuständigen Familienkasse empfahl ihm diese, einen Kindergeldantrag zu stellen, damit er künftig wieder Kindergeld erhalte. Rückwirkend sei eine Zahlung nur für die letzten sechs Monate möglich. Dies aber hätte für den Mandanten erhebliche finanzielle und auch steuerliche Nachteile bedeutet.

Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist eine spezielle Kindergeldstelle des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers für die Kindergeld-Auszahlungen zuständig, nicht aber die Familienkasse. Akribische Nachforschungen meinerseits ergaben, dass es die Kindergeldstelle des öffentlichen Arbeitgebers versäumt hatte, der Familienkasse, die nach dem Ausscheiden des Mandanten für den Kindergeldberechtigten zuständig wurde, den Vorgang zu übermitteln.

In solchen Fällen ist entgegen den Aussagen der Familienkasse eine erneute Antragstellung auf Kindergeldzahlung nicht erforderlich. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bei Beendigung einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst fort.

Unter nachdrücklichem Verweis auf diese Rechtslage forderte ich von der Familienkasse eine nachträgliche Kindergeldzahlung ab April 2021. Die Familienkasse entsprach schließlich dieser Forderung und zahlte rückwirkend einen hohen Kindergeldbetrag an den Kindergeldberechtigten aus.

Bei Problemen mit der Familienkasse fachanwaltlichen Rat einholen!

Ich rate allen Kindergeldberechtigten, umgehend den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Steuerrecht einzuholen, wenn eine Familienkasse eine Kindergeldzahlung aus fraglich erscheinenden Rechtsgründen ablehnt.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Beurteilung jedes Rechtsfalls kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher ersetzt dieser Rechtstipp keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.




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