Rechtsverletzungen bei mywot.com (Web Of Trust)

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Mit dem bekannten Browser Add-On „Web of Trust" können die Nutzer dieser Anwendung beliebige Webseiten im Internet bewerten und kommentieren - eine an sich gute Idee. Leider zeigt sich in der Realität immer wieder, dass das „Web of Trust" missbraucht wird und dort auch Bewertungen und anonyme Kommentare allein zum Zwecke der Rufschädigung abgegeben werden.

Möchte man nun als Geschädigter dagegen vorgehen, stellt man schnell fest, dass dies alles andere als einfach ist. Die direkten Schädiger - die jeweiligen Nutzer - sind eigentlich fast immer anonym und damit faktisch nicht haftbar zu machen. Der Betreiber von mywot.com sitzt in Finnland und beruft sich regelmäßig darauf, dass ihm nach finnischem Recht, welches in solchen Sachverhalten auch anwendbar ist, keine Verantwortung für „fremde" Nutzerkommentare treffen würde.

Ähnlich entschied im letzten Jahr auch das Landgericht Berlin (Urt. v. 24.05.2012 - Az. 27 O 864/11). Es sprach die Betreiber von mywot.com von einer Haftung für rechtswidrige Nutzerinhalte frei, weil das auch anwendbare finnische Recht nach dem unwidersprochenen Vortrag der Parteien eine Haftung nicht vorsehen würde.

Dieses Ergebnis ist unbefriedigend für alle Geschädigten und kann mitunter extrem geschäftsschädigend sein. Steht man also schutzlos da, wenn etwa Mitbewerber gezielte Rufschädigungen im „Web of Trust" platzieren lassen?

Ein Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen könnte sein, dass es sich bei dem Urteil des Landgerichts Berlin möglicherweise um ein Fehlurteil handelt, welches von anderen Landgerichten korrigiert werden wird. Zum einen hat das Landgericht Berlin offensichtlich einschlägiges Europarecht missachtet. Zum anderen ging das Landgericht ohne nähere und nachvollziehbare Begründung davon aus, dass es sich bei den im „Web of Trust" abgegebenen Kommentaren und Bewertungen um „fremde" Inhalte für die Betreiber handelt.

Bei entsprechender anwaltlicher Argumentation liegt es nicht fern, dass andere Landgerichte zu der Auffassung gelangen könnten, dass es sich bei den Nutzerkommentaren- und Bewertungen um „Zu-Eigen-gemachte" und damit um „eigene" Inhalte der Betreiber von mywot.com handelt. Und für „eigene" Inhalte haften die Betreiber des „Web of Trust" auch nach finnischem Recht auf Unterlassung.

Sollten auch Sie Opfer einer Rufschädigung im „Web of Trust" sein, bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


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